Personalausweis
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat. Darin sind die aufgedruckten Daten, das Passfoto und die Fingerabdrücke digital abgelegt.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig. Bitten bringen Sie hierfür zusätzlich ein biometrisches Lichtbild mit.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihren Personalausweis einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können den Aufkleber bei uns bestellen, wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/233-96000 an oder schreiben Sie eine E-Mail an buergerbuero.kvr@muenchen.de
Besonders beeinträchtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
- Ab dem 16. Lebensjahr, können Sie den Antrag ohne Zustimmung von Sorgeberechtigten stellen.
- Wird erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss ein Elternteil mit vorsprechen. Das ist auch notwendig, wenn das Aussehen des Kindes vom Foto im bisherigen Ausweisdokument stark abweicht.
Voraussetzungen
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Sie können den Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragen. Einen Termin zur Antragstellung buchen Sie hier.
Eine Ausnahme gibt es nur für Bundesbürger, die im Ausland leben, sich zu Besuch in München aufhalten und zwingend einen neuen Ausweis brauchen. In diesem Ausnahmefall können Sie keinen Termin in einem der Bürgerbüros buchen, da die Sachbearbeitung an einer zentralen Stelle erfolgt. Für Informationen zur Antragstellung und Terminvereinbarung (nur in diesem Ausnahmefall) kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail Adresse passamt.kvr@muenchen.de.
Die Ausweisbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Gültigkeit der Personalausweise
- Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate
Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.
Hinweise zur Abholung
Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises online abfragen. Für die Abholung benötigen Sie einen vorab gebuchten Termin.
Die Aushändigung kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zum Download erhältlich).
Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese 16 Jahre alt sind.
Für die Abholung können SIe optional auch ein entsprechend bevollmächtigstes Dienstleistungsunternehmen Ihrer Wahl engagieren.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
- aktuelles biometrisches Passbild
- für Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
- die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten
Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa vier bis fünf Wochen
Hinweise zur Abholung
Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises online abfragen. Für die Abholung benötigen Sie einen vorab gebuchten Termin.
Die Aushändigung kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zum Download erhältlich).
Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese 16 Jahre alt sind.
Gebührenrahmen
- unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- über 24 Jahren: 37 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Einschalten/ Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei
Fragen & Antworten
Mit der Online- Ausweisfunktion können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele Passwörter und Benutzernamen merken.
Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz einfach und bequem online unterzeichnen.
Auf die biometrischen Daten können bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Ja, der Personalausweis soll die aktuelle Adresse wiedergeben. Dazu kommt ein amtlicher Adressaufkleber auf die Rückseite des Personalausweises. Beim elektronischen Personalausweis wird die Adresse zusätzlich im Chip aktualisiert. Für die Adressänderung muss dieser im Original in einem der Bürgerbüros vorgelegt werden.
Ja, Inhaber*innen eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können die Online-Ausweis-Funktion selbst aktivieren. Den PIN-Rücksetzbrief können Sie online anfordern.
Ja, Inhaber*innen eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können die PIN selbst zurücksetzen. Den PIN-Rücksetzbrief können Sie online anfordern.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihren Personalausweis einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können ihn bei uns bestellen, wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/233-96000 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: buergerbuero.kvr@muenchen.de
Besonders beeinträchtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Nähere Informationen finden Sie unter der Leistung „Befreiung von der Ausweispflicht".
Eine telefonische Beratung können Sie unter den Telefonnummern 089/233-45249 oder 089/233-45250 erhalten.
Die Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Riesenfeldstraße
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Termin
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- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze