Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragt haben, können Sie einen Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

Beschreibung

Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragt haben und die zuständige Stelle dieses Staates Ihnen die Einbürgerung zugesichert hat, können Sie die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Der Antrag auf Entlassung muss schriftlich gestellt werden und muss durch die Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt werden.

Der Antrag kann nicht bewilligt werden, wenn Sie in einem aktiven Dienst- oder Amtsverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr stehen, solange Ihr Dienstverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen.

Wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.

Voraussetzungen

  • eine andere Staatsangehörigkeit wurde beantragt
  • die Verleihung der anderen Staatsangehörigkeit wurde zugesichert
  • kein aktives Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat,
  • keine Wehrpflicht

Benötigte Unterlagen

  • deutsches Ausweisdokument
  • schriftliche Zusicherung der zuständigen Stelle des anderen Staates

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

etwa drei Monate

Gebührenrahmen

51 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 22 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44890

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen mit einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch eine Erklärung erwerben.

Einbürgerung

Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.