Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen möchten, können Sie dafür eine Genehmigung beantragen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.

Voraussetzungen

Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann genehmigt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärung welche Staatsangehörigkeit angenommen werden soll,
  • Erläuterung der persönlichen Gründe für die Notwendigkeit der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

etwa drei Monate

Gebührenrahmen

255 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 25 Abs. 1 und 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Fragen & Antworten

Sie verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz erwerben, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

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Kreisverwaltungsreferat
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Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44890

Adresse

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80337 München

Nur nach Terminvereinbarung

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