Nachträgliches Einschalten eID-Funktion oder Änderung der PIN
Sie können auch nachträglich darüber entscheiden, dass Sie Ihre Online-Ausweisfunktion doch nutzen möchten oder Ihren PIN ändern.
Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Benötigte Unterlagen
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Einschalten/ Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Änderung/ Neusetzen der PIN: gebührenfrei
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
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