Informationsstand beantragen
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information – mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt – aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regeln und Antragsformulare für Infostände innerhalb oder außerhalb der Altstadt-Fußgängerzone.
Regeln für Infostände innerhalb der Altstadt-Fußgängerzone:
Hinweis: Baustellenbedingt ergeben sich unter Vorbehalt Änderungen
- begrenzte Auswahl der Standorte:
- Schützenstraße, gegenüber Anwesen Nr. 1
- Neuhauser Straße, vor Anwesen Nr. 3
- Neuhauser Straße, vor Anwesen Nr. 12
- Kaufingerstraße, vor Anwesen Nr. 13
- Kaufingerstraße, gegenüber Anwesen Nr. 20
- Rosenstraße, vor Anwesen Nr. 1 - 5
- Petersplatz, gegenüber Anwesen Nr. 8 (Aufstellfläche leicht abschüssig)
- Sendlinger Straße, vor Anwesen Nr. 4
- Sendlinger Straße, vor Anwesen Nr. 11
- Größe: maximal sechs Quadratmeter
- Pavillons sind nicht zulässig.
- Die Erlaubnis wird maximal für vier Stunden pro Tag erteilt. Pro Organisation kann nur ein Stand pro Tag genehmigt werden.
- Zufahrtserlaubnisse für den Auf- und Abbau der Infostände können nicht erteilt werden.
Regeln für Infostände im übrigen Stadtgebiet:
- Der Standort muss so gewählt sein, dass für Fußgänger ein Durchgang von mindestens 1,60 Meter Breite frei bleibt.
- Geben Sie im Antrag den Straßennamen und die Hausnummer an.
- Größe: maximal neun Quadratmeter
- Pavillons sind in der Regel zulässig.
An einem Informationsstand ist jede wirtschaftliche Betätigung (wie Werbung, gewerbsmäßiger Verkauf von Waren) unzulässig.
Ein begrenzter Verkauf von Plaketten, Broschüren oder Büchern zum Selbstkostenpreis kann erlaubt werden, wenn das Interesse an der Informationsverbreitung im Vordergrund steht.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Bei eingetragenen Vereinen:
- Vereinssatzung
- Vereinsregistereintrag
- Vollmacht des Vereinsvorsitzenden
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
zwei Wochen, bei Erstantragstellung vier Wochen
Gebührenrahmen
Sondernutzungsgebühr ab 1. Januar 2015:
- Informationsstand im Geltungsbereich der Altstadt Fußgängerbereiche-Satzung je Stand pro Tag: 12 Euro
- Auf den übrigen Straßen des Stadtbezirkes 1 sowie in den Bereichen 2 und 3 je Stand pro Tag: 8 Euro
- In den übrigen Stadtbezirken je Stand pro Tag: 6 Euro
Plus 10 Euro Verwaltungsgebühr pro Antrag
Mit einem Antrag können Sie bis zu fünf Infostände anmelden.
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsgebührensatzung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-45123
Adresse
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