Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen
Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.
Gewerbemeldungen
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferats melden. Die Genehmigungsurkunde und den Auszug müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Wechsel der Betriebsleitung muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Betriebssitz in der Landeshauptstadt München.
Zusätzlich benötigen Sie zum Fahren eines Fahrzeugs im Rahmen der Ausflugsfahrten eine spezielle Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Nachweis über Eigenkapital (mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere)
- Unbedenklichkeitsbescheinungen der Sozialversicherungsträger, der Stadtkasse, des Finanzamts und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für die Fahrzeuge
- Nachweis über eine Untersuchung der Fahrzeuge hinsichtlich der Voraussetzungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
Bei juristischen Personen sind die oben genannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie die Bescheinigung des Amtsgerichts auch von der gesetzlichen Vertretung und der Betriebsleitung vorzulegen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Drei Monate
Gebührenrahmen
Genehmigung: in der Regel 75 Euro (jedes weitere Fahrzeug: in der Regel plus 36 Euro)
Dazu kommen die Gebühren für
- das An- oder Ummelden des Gewerbes,
- das Führungszeugnis
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
- die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder.
Bitte beachten Sie!
Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr bezahlen.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Personenbeförderungsgesetz
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München