Fahrzeugabnahme für Taxi oder Mietwagen
Sie betreiben ein Taxi-, Ausflugsfahrten-, Ferienzielreisen- oder Mietwagenunternehmen? Dann müssen Sie die einzusetzenden Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde eintragen lassen.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist auf das neue Unternehmen am Betriebssitz als Taxi oder Mietwagen zugelassen
- Das Fahrzeug ist vollständig als Taxi oder Mietwagen ausgerüstet und Sie können einen Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorweisen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Gewerblicher Kraftverkehr
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Termin vereinbaren
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: 089233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung