Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen
Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Betriebssitz in der Landeshauptstadt München.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Nachweis über Eigenkapital (mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Stadtkasse, des Finanzamts und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, des zuständigen Insolvenzgerichtes
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für die Fahrzeuge
- Nachweis über eine Untersuchung der Fahrzeuge hinsichtlich der Voraussetzungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
- das An- oder Ummelden des Gewerbes,
- das Führungszeugnis
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
- die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder.
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Gewerblicher Kraftverkehr
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: 089233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München