Erlaubnisurkunden ändern und Ersatzurkunden beantragen
Sie wollen erlaubnispflichtige Personen- oder Güterbeförderung ausüben? Dann benötigen Sie Erlaubnisurkunden. Änderungen in den Erlaubnisurkunden oder die Beantragung von Ersatzurkunden (Verlust, Diebstahl) müssen Sie unverzüglich melden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
- Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde (sofern vorhanden)
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeummeldung (bei Anschriftenwechsel oder Änderung der Unternehmensstruktur)
- Bei Namensänderungen: Urkunden des Standesamts
- Meldebescheinigung bei Wohnsitzwechsel
- Nachweis über den Betriebssitz. Entweder durch einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag. Handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag, so müssen Sie die Zustimmung des Vermietenden zur (teil)gewerblichen Nutzung vorlegen. Liegt ein Untermietverhältnis vor, müssen Sie den Hauptmietvertrag und gegebenenfalls die Zustimmung des Vermietenden zur Untervermietung vorlegen.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Gewerblicher Kraftverkehr
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Termin vereinbaren
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: 089233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung.