Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten
Bei Gefahrguttransporten auf Straßen kann eine Fahrwegbestimmung erforderlich sein. Der Gefahrgutbeauftragte des Transportunternehmens stellt fest, ob ein Antrag nötig ist.
Die Fahrwegbestimmung kann für den Einzelfall oder eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) (mit Firmenstempel und Unterschrift)
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
50 bis 75 Euro (je nach Aufwand, Dauer oder Geltungsbereich der Genehmigung)
Rechtliche Grundlagen
§ 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Gewerblicher Kraftverkehr
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