Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte

Das Gesundheitsreferat überprüft regelmäßig und anlassbezogen die Hygiene in den Gemeischaftseinrichtungen und geht Beschwerden über unhygienische Zustände nach.

Beschreibung

Die Gemeinschaftseinrichtungen (nicht jedoch Beherbungsstätten, wie z.B. Hotels, Pensionen, Wohnheime) werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.

Es wird auch Beschwerden über unhygienische Zustände in den Münchner Gemeinschaftseinrichtungen nachgegangen.

U.a. die in § 33 des Infektionsschutzgesetzes genannten Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber*innen, Spätaussiedler*innen und Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin

Post

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Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47846

Adresse

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