Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Diese Gemeinschaftseinrichtungen werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.
Es wird auch Beschwerden über unhygienische Zustände in den Münchner Gemeinschaftseinrichtungen nachgegangen.
Diese Gemeinschaftseinrichtungen (nicht jedoch Beherbungsstätten, wie z.B. Hotels, Pensionen, Wohnheime) werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.
Es wird auch Beschwerden über unhygienische Zustände in den Münchner Gemeinschaftseinrichtungen nachgegangen.
U.a. die in § 33 des Infektionsschutzgesetzes genannten Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber*innen, Spätaussiedler*innen und Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Rechtliche Grundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: 089 233-47846
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München