Heilpraktikererlaubnis für Psycholog*innen
Zur Ausübung der Heilkunde als Diplom-Psycholog*in oder Absolvent*in M.Sc. (Psychologie) benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erlaubnis kann durch ein spezielles, vereinfachtes Verfahren erworben werden. Eine gesonderte Prüfung ist nicht nötig.
Die tatsächliche selbständige Berufsausübung beziehungsweise Praxiseröffnung müssen Sie dem Gesundheitsamt (meldestelle-ihm.gsr@muenchen.de) spätestens am Tag der Eröffnung beziehungsweise Aufnahme der Tätigkeit melden. Wer der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Diplom-Psycholog*innen bzw. Inhaber*innen des Master of Science in Psychologie, die die eingeschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erhalten haben, nicht berechtigt sind, die allgemeine Heilkunde auszuüben.
Bei Zweifelsfragen im Zusammenhang mit ausländischen Bildungsnachweisen und Prüfungszeugnissen wird eine gutachterliche Stellungnahme von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn eingeholt.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München gemeldet oder lassen sich erstmalig als Heilpraktiker*in im Stadtgebiet München nieder.
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben einen Hochschulabschluss als Diplom-Psycholog*in bzw. als Master of Science in Psychologie mit dem Prüfungsfach „klinische Psychologie“
- Gegen Sie liegen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vor.
- Sie sind gesundheitlich zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet.
Benötigte Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind im Original einzureichen:
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Führungszeugnis: Beantragen Sie frühestens 3 Monate vor Ihrer Antragstellung auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Kreisverwaltungsreferat ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „BO“). Das Führungszeugnis wird dann automatisch an uns übermittelt. Legen Sie Ihrem Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis die Quittung, die Ihnen das Kreisverwaltungsreferat ausstellt, bei.
- Ärztliches Attest: Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet sind. Die Untersuchung darf bei Antragsstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
- Erklärung über gerichtliche Strafverfahren (Vordruck)
- Erklärung über erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit in München: Wenn Ihr amtlicher Wohnsitz nicht im Stadtgebiet München liegt, legen Sie Ihren Mietvertrag, Anstellungsvertrag oder andere Dokumente bei, die Ihre heilkundliche Tätigkeit in München nachweisen.
- Bildungsnachweis: Urkunde und Prüfungszeugnis im Diplom- bzw. Masterstudiengang Psychologie
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht über eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen, legen Sie zusätzlich Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
- Bearbeitungs- und Bescheidgebühr: 200 Euro
- Gebühr für Postzustellungsauftrag: 2,49 Euro
- Schmuckurkunde (optional): 30 Euro
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestellung - Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV1)
- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis
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