Gesundheitsberatung für Flüchtlinge

In Unterkünften bieten wir Gesundheitsberatungen durch besonders geschultes Personal an. Unsere Mitarbeiter*innen kommen dazu in die Unterkünfte.

Beschreibung

Angebote in der Schwangerschaft und im Wochenbett:

  • Familienhebammen beraten Sie zur Geburtsvorbereitung, Vorsorge, Hygiene
  • Familienhebammen beraten Sie zu FGM, HIV, Hepatitis
  • Anbindung zu Ärzt*innen und Geburtskliniken

Angebote nach der Geburt:

  • Familienhebammen beraten Sie zum Stillen und zur Ernährung, zur Pflege, zum Schlafen und zum Verhältnis zwischen Eltern und Kind
  • Gewichtskontrolle
  • Anbindung zu Kinder- und Jugendärztinnen, Jugendärzte

Die Familienhebammen kommen bis Ende des dritten Lebensmonats des Kindes zu Ihnen. Wenn Sie danach weitere Hilfe brauchen, vermitteln wir Sie an unsere Gesundheits- und Kinderkrankenpfle.


Angebote für Kinder bis 6 Jahre:

  • Unser Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen besuchen Sie und Ihr Kind direkt in Ihrem Zimmer und bieten Sprechstunden in der Unterkunft sowie Gruppenschulungen in den Unterkünften an.
  • Anbindung an Kinderärzt*innen
  • Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung

Beratung zu gesundheitlichen Themen wie Stillen, Ernährung, Schlafen, Impfen, Zahngesundheit, Unfallverhütung, weibliche Genitalbeschneidung.

Die oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in betreut Familien mit Säuglingen und Kindern im Alter bis 6 Jahre. Wenn Sie Hilfe bei älteren Kindern brauchen, vermitteln wir Sie an die Gesundheits- und Krankenpflege.


Angebote für Personen ab dem 6. Lebensjahr:

  • Pflegekräfte erfassen Ihre gesundheitlichen und sozialen Bedarfe
  • Pflegekräfte beraten Sie zu gesundheitlichen, medizinischen und integrativen Themen, zum Umgang mit chronischen Erkrankungen und Behinderung, zu Ernährung
  • Pflegekräfte bieten Ihnen Anleitung und Unterstützung bei Therapie oder Medikamenteneinnahmen
  • Anbindung an Ärzt*innen und Kliniken

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Das Angebot ist kostenlos.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
SG Gesundheitsvorsorge für Menschen in Unterkünften

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
SG Gesundheitsvorsorge für Menschen in Unterkünften

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

8 bis 15 Uhr

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Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren

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Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

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Wenn Ihnen eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.

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Aufenthaltserlaubnis – Chancen-Aufenthaltsrecht

Geduldete können mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um später die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen.

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Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.