Wahlbenachrichtigung
In der Wahlbenachrichtigung steht wann, wo und wie Sie wählen können.
Spätestens drei Wochen vor einer Wahl erhalten Sie automatisch ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen. Diese offizielle Wahlbenachrichtigung bekommen alle Personen, die als Wahlberechtigte in unserem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:
- über den Termin der Wahl
- wie Sie die Unterlagen für eine Briefwahl bekommen können
- über die Adresse des Wahlraums
- ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat
- wie Sie in einen anderen Wahlraum wechseln können
Voraussetzungen
Sie sind in München wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die Voraussetzungen erfüllen:
Migrationsbeiratswahl:
- München ist seit mindestens sechs Monaten Ihr Hauptwohnsitz (oder Lebensmittelpunkt).
- Sie haben mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Kommunalwahlen und Bürgerentscheide:
- München ist seit mindestens zwei Monaten Ihr Hauptwohnsitz (oder Lebensmittelpunkt).
- Sie haben die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit.
Bundestagswahlen:
- Sie wohnen seit drei Monaten in Deutschland und derzeit in München.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Landtagswahlen und Volksentscheide:
- Sie wohnen seit drei Monaten in Bayern und derzeit in München.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bezirkswahlen:
- Sie wohnen seit drei Monaten in Oberbayern und derzeit in München.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Europawahlen:
- Sie wohnen seit drei Monaten in Deutschland und derzeit in München. Sie haben die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
kostenfrei
Rechtliche Grundlagen
Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG,
EuWO)
Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG,
BWO)
Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung (LWG, LWO)
Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz und -wahlordnung
(GLKrWG, GLKrWO)
Fragen & Antworten
Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Dazu müssen Sie Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, ID-Card, Aufenthaltstitel) mitbringen. Den richtigen Wahlraum finden Sie im Internet unter „Wahlraumsuche" oder fragen Sie bei unserer Hotline 089 233-96233.
Sie können den Wahlraum jederzeit wechseln. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Alle weiteren Informationen zu barrierefreien Wahlräumen und Erklärungen in Gebärdensprache und in Leichter Sprache finden Sie unter „Formulare & Links“.
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