Europawahl für Unionsbürger*innen
Wenn Sie ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der EU besitzen, können Sie an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen - entweder in Deutschland oder in Ihrem Herkunftsland.
Wie können sich Münchner Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an der Europawahl beteiligen:
- Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in München, die in Deutschland wählen möchten und erstmalig an einer Europawahl in Deutschland teilnehmen, müssen dafür sorgen, dass sie im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München eingetragen werden. Dafür ist ein Antrag erforderlich. Den Antrag finden Sie unter „Formulare und Links“.
- Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits 2014 oder früher in München an einer Europawahl teilgenommen haben, sind automatisch im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München erfasst und erhalten bis zum 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.
- Alle im Wählerverzeichnis erfassten Münchner Bürgerinnen und Bürger erhalten bis zum 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung! Wer glaubt wahlberechtigt zu sein und bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die an den Europawahlen 2014 oder früher in München teilgenommen haben und jetzt zur Europawahl 2019 in ihrem Herkunftsland wählen möchten, müssen bis zum 5. Mai 2019 in der Landeshauptstadt München einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag finden Sie unter „Formulare und Links“.
Alle, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sind, aber in München wohnen, können sich in Deutschland an der Europawahl beteiligen. Dafür müssen sie im Wählerverzeichnis von München eingetragen sein.
Voraussetzungen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 26.5.2001 oder früher geboren sind),
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben,
- weder in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis im Original – keine Kopie
- Antrag auf Streichung im Münchner Wählerverzeichnis im Original – keine Kopie
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten. Sie können den Antrag auch persönlich abgeben.
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Bin ich im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München eingetragen?Zur Klärung wenden Sie sich an das Wahlamt unter der telefonischen Hotline 233-96233.
Wie bekomme ich den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis oder aufeine Streichung aus dem Wählerverzeichnis?
Die Antragsformulare stehen im Internet zum Herunterladen bereit – siehe „Formulareund Links“. Sie können auch schriftlich angefordert oder persönlich abgeholt werden.Bitte bei einer schriftlichen Beantragung die Postlaufzeiten berücksichtigen.
Bis wann muss der Antrag spätestens im Kreisverwaltungsreferat/ Wahlamteingegangen sein?
Der Antrag muss im Original spätestens am 5. Mai 2019 im Kreisverwaltungsreferat/Wahlamt eingegangen sein. Bitte die Postlaufzeiten beachten. Die Anträge könnenauch persönlich abgegeben werden.
Kreisverwaltungsreferat
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Telefon
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Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
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Wahlen und Abstimmungen
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45772
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang C
Raum: Zimmer 3108
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr