Gebührenermäßigung für städtische Kitas

Wenn Ihr Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kita-Gebühren beantragen.

Beschreibung

Die Kita-Gebühr setzt sich zusammen aus der Besuchsgebühr und dem Verpflegungsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können das Verpflegungsgeld und/oder die Besuchsgebühr ermäßigt werden. Für Kindergartenkinder, die eine städtische Kita besuchen, müssen Sie in der Regel keine Besuchsgebühr bezahlen (Ausnahme siehe in der "Broschüre Kita-Gebühren"). In diesem Fall müssen Sie auch keine Ermäßigung beantragen.

Die Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen soll ab 1. September 2024 geändert werden. Details zu neuen Regelungen werden nach der Beschlussfassung im Stadtrat der Landeshauptstadt München hier bekannt gegeben.

Voraussetzungen

Sie können eine Gebührenermäßigung beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Ihre jährlichen Einkünfte liegen unter 80.000 Euro (brutto).
    Sie können eine einkommensabhängige Ermäßigung der Besuchsgebühr jeweils für ein Einrichtungsjahr (1. September bis 31. August) beantragen. Maßgeblich für die Berechnung der Ermäßigung ist in der Regel das Haushaltseinkommen des vorletzten Jahres.
  • Sie erhalten Kindergeld für ältere Geschwister.
    Sie können eine Geschwisterermäßigung beantragen. Bei einem älteren Geschwisterkind verringert sich die Besuchsgebühr. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern entfällt die Besuchsgebühr komplett.
  • Sie erhalten aktuell Sozialleistungen.
    Wenn ein Sorgeberechtigter im Haushalt Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhält, entfällt auf Antrag die Besuchsgebühr. Das Verpflegungsgeld wird auf 1 Euro täglich reduziert. Sie können zusätzlich auch Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Dann werden die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen vollständig übernommen (gilt nicht für Hort- und Tagesheimkinder).
  • Sie sind in einer sozialpädagogischen Notlage.
    Die Besuchsgebühr und das Verpflegungsgeld können für ein Einrichtungsjahr ganz oder teilweise übernommen werden. Den Antrag hierfür müssen Sie bei der Bezirkssozialarbeit (BSA) in den städtischen Sozialbürgerhäusern stellen.
  • Sie tragen eine besondere finanzielle Belastung.  Für die einkommensbezogene Ermäßigung können besondere Belastungen wie zum Beispiel Kreditraten, Unterhaltsleistungen oder Umzugskosten berücksichtigt werden. Stellen Sie dafür nach Erhalt Ihres Gebührenbescheids bei der Zentralen Gebührenstelle einen formlosen Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe. Beratung zu Kita-Kosten
  • Sie leben in einer Gemeinschaftsunterkunft, einer MVK-Einrichtung oder einem Frauenhaus.
  • Sie betreuen ein Pflegekind und bekommen Pflegegeld vom Stadtjugendamt.

Benötigte Unterlagen

  • Erstantrag bei Neueintritt in die Kita:
    Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden, können Sie auf dem Aufnahmeblatt ankreuzen, dass Sie eine Gebührenermäßigung wünschen. Für eine vorläufige Ermäßigung aufgrund Ihrer Einkünfte geben Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag eine Selbsteinschätzung zu Ihrem Jahreseinkommen in der Kita ab. Ihre Einkommensnachweise können Sie gleich bei der Anmeldung abgeben oder nachreichen.
  • Folgeantrag für das neue Einrichtungsjahr:
    Wenn Ihr Kind bereits eine Kita besucht, bekommen Sie den Antrag auf Gebührenermäßigung in Ihrer Einrichtung. Dazu erhalten Sie die aktuelle Broschüre zu den Kita-Gebühren, in der alle weiteren benötigten Unterlagen aufgelistet und beschrieben sind. Das ausgefüllte Antragsformular und Ihre Unterlagen geben Sie entweder in der Kita ab oder senden es direkt an die Zentrale Gebührenstelle.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  • Bei Neueintritten: in der Regel bis zum 31. Dezember des Einrichtungsjahres 
  • Bei Folgeanträgen: in der Regel in der Zeit von Januar bis Mai des Einrichtungsjahres 

Rechtliche Grundlagen

Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG)
§ 90 SGB VIII
Bildungs- und Teilhabepaket

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Zentrale Gebührenstelle

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Zentrale Gebührenstelle

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: +49 89 233-84494

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

Eine persönliche Beratung in der Landsberger Straße 30 ist nur nach Terminvereinbarung möglich.  Wir beraten Sie gerne  telefonisch.  Die Telefonnummer sowie die individuellen persönlichen Sprechzeiten Ihrer zuständigen Sachbearbeitung entnehmen Sie bitte den Schreiben oder Bescheiden der Zentralen Gebührenstelle. Gerne teilt Ihnen diese Daten auch Ihre Kindertageseinrichtung mit. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.

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