Verlust melden – Fundsachen besichtigen

Wenn Sie etwas verloren haben, könnte es einige Tage dauern, bis es abgegeben wird. Sie können den Verlust melden oder die Fundsachen besichtigen.

Beschreibung

Informationen zur Verlustmeldung und zur Besichtigung von Fundsachen:

  • Wenn Sie Gegenstände im Stadtgebiet verloren haben, können Sie Ihren Verlust online an das Fundbüro melden. Sie erhalten eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand tatsächlich bei uns registriert ist. Wir prüfen bis zu vier Monate nach Ihrer Meldung, ob die Fundsache abgegeben wurde. Wenn Sie nichts von uns hören, konnten wir den Gegenstand nicht ermitteln. 
  • Bitte beachten Sie, dass es erfahrungsgemäß oft einige Tage dauert, bis der Gegenstand tatsächlich bei uns abgegeben wird.
  • Bei Fundgegenständen, die sich jemandem persönlich zuordnen lassen (beispielsweise Ausweise, Pässe, Handys mit SIM-Karten), werden die Besitzer*innen automatisch schriftlich von uns informiert.
  • Handelt es sich um einen Gegenstand, der sich nicht einer bestimmten Person zuordnen lässt (beispielsweise Schirm, Kleidung, Brille), können Sie mit Termin zur Besichtigung persönlich bei uns vorbeikommen.
  • Sie benötigen auch einen Termin, wenn Sie einen verlorenen Wertgegenstand (beispielsweise Schmuck, Kamera, Uhr) besichtigen wollen.
  • Schlüssel können ohne Termin im Erdgeschoss, Implerstraße 11, besichtigt werden. Um den Schlüssel mitzunehmen, müssen Sie einen Vergleichs- oder Zweitschlüssel mitbringen. Schlüssel können nicht online gemeldet werden.
  • Wegen Gegenständen, die Sie in U-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) in der Elsenheimer Straße 61, 1. Stock.
  • Bei Gegenständen, die Sie in S-Bahnen, Zügen und dem Bahnhofsbereich verloren haben, wenden Sie sich bitte an das DB Fundbüro München Hauptbahnhof der Deutschen Bundesbahn in der Schalterstelle des Hauptbahnhofes.
  • Für die Besichtigung von Fahrrädern, beachten Sie bitte entsprechende Hinweise.

  • Für Schirme, Handschuhe, Brillen und ähnliche Kleingegenstände gibt es keine Online-Meldung. Um eine Verwechslung bei Massenfundsachen auszuschließen, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.
  • Für die Besichtigung ist eine Terminvereinbarungerforderlich.

Benötigte Unterlagen

Sollten Sie bei der Besichtigung den verlorenen Gegenstand gefunden haben, können wir ihn herausgeben, wenn Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des/der Vollmachtgebers*Vollmachtgeberin möglich
  • Minderjährige benötigen eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
  • Eigentumsnachweis (beispielsweise Zweitschlüssel, Kaufvertrag, Zertifikat)
  • Kostenersatz

Fragen & Antworten

In der Regel dauert es drei bis fünf Werktage, manchmal auch mehrere Wochen oder Monate, bis eine Fundsache im Fundbüro abgegeben wird.

Regelmäßig bekommen wir Fundsachen von

  • 17 Münchner Polizeiinspektionen: Lieferung täglich (Fahrräder nur donnerstags)
  • städtische Bäder (nur Wertsachen) und Kaufhäuser: Lieferung etwa einmal im Monat
  • Taxis und andere liefern jeweils anfallsbezogen

Das Fundbüro München erfasst die SIM-Kartennummer und leitet diese an den Kartenanbieter weiter. Der Kartenanbieter verständigt den/die Kund*in über den Fund, wenn der Kundendatensatz noch vorhanden ist. Sperren müssen Sie Ihre Handykarte selbst.

Folgende Angaben werden bei Abholung benötigt, die sie auf der Originalverpackung oder der Kaufquittung finden:

  • SIM-Karte: Anbieter und Nummer
  • Handy: Fabrikat, Modell und IMEI-Gerätenummer (falls die SIM-Karte nicht mehr im Handy oder ausgetauscht wurde)

Eine Besichtigung von Fundhandys ist leider nicht möglich.

Ausweise:

  • Ausländische amtliche Dokumente (zum Beispiel Reisepässe und Führerscheine) von nicht in München gemeldeten Personen werden über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die Botschaften der jeweiligen Länder verschickt.
  • Bankkarten und Ausweise von Nicht-Münchner*innen werden direkt an das jeweilige Geldinstitut beziehungsweise die ausstellende Behörde verschickt.
  • In München gemeldete Verlierer*innen von Ausweisen werden schriftlich benachrichtigt. Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, sollten Sie etwa vier Wochen warten. Haben Sie bereits einen neuen Ausweis beantragt, müssen Sie den alten der ausstellenden Behörde unverzüglich zurückgeben.
  • Brillen: Bringen Sie den Brillenpass vom Augenoptiker mit, das könnte die Identifizierung erleichtern. Außerdem halten Sie bitte Fabrikat, Form und Material des Brillengestells bereit.
  • Schlüssel: Bitte bringen Sie einen Vergleichs-/ Zweitschlüssel zum Abgleich mit. Ist das Eigentum zweifelhaft, händigen wir den Schlüssel/Schlüsselbund nur gegen zusätzliche Zahlung eines Pfandes in Höhe von 50 Euro aus. Das Pfandgeld wird bei Rückgabe des Schlüssels/ Schlüsselbundes beziehungsweise Nachweis des Eigentums zurückerstattet.

Die Übersendung von digitalen Datenträgern (beispielsweise Smartphones, Laptops) ins Ausland ist aufgrund eines generellen Versandverbots von Lithium-Ionen-Akkus leider nicht möglich. Diese werden als Gefahrengut eingestuft.

Fundsachen versenden wir auf Anfrage nur außerhalb Münchens und außerhalb des Münchner S-Bahn-Bereichs. Zudem müssen vor dem Versand die Kosten erstattet werden; hierbei gelten die Standardkonditionen der Deutschen Post. Die Abholung durch einen Kurier ist möglich, wenn uns eine schriftliche Vollmacht vorliegt, unsere Kosten erstattet wurden und uns dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Bitte senden Sie uns keine Briefmarken, kein Bargeld und keine Schecks. Die Bezahlung ist nur bargeldlos per Überweisung möglich.

Ist Ihnen eine Sache gestohlen worden, müssen Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung eines Fahrrads an den/ die Verlierer*in und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich die Sache als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen. EC-, Kredit- und Handykarten sollten Sie unverzüglich sperren lassen.

Wenn der Finder diesen beansprucht, müssen Sie Finderlohn zahlen.

Bis zu einem Wert der Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes. Ist die Sache mehr als 500 Euro wert, dann beträgt der Finderlohn 3 Prozent.

Beispielrechung: Wert der Sache: 800 Euro.

  • 5 Prozent bis 500 Euro = 25 Euro
  • 3 Prozent für die restlichen 300 Euro = 9 Euro
  • macht zusammen 34 Euro Finderlohn.

Abweichende Regelungen gelten für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden und Verkehrsanstalten. Hier erhält der/die Finder*in bei Sachen im Werte von mindestens 50 Euro nur die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns.

Fundsachen werden in der Regel drei Monate aufbewahrt. Fundsachen, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, werden sechs Monate aufbewahrt. Geringwertige Fundsachen unter zehn Euro werden maximal vier Wochen aufbewahrt.

Nach Ablauf der Abholfrist gehen diese Fundsachen in das Eigentum der Landeshauptstadt München über, sofern der/die Finder*in keine Rechte geltend gemacht hat. Sie werden dann versteigert, vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt. Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz berücksichtigt.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung.
Ausnahme Schlüsselbesichtigung:

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 8.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 15 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr

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