Personenbeförderungsschein – Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie sind Inhaber*in einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und haben diese verloren

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein für die allgemeine Fahrerlaubnis
  • Verlusterklärung oder die Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle
  • Falls der abhanden gekommene Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadt München ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

etwa zwölf Wochen

Gebührenrahmen

Ersatzführerschein: 42,60 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Führerscheinstelle

Post

Führerscheinstelle

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

KFZ-Hauptuntersuchungsbericht einreichen

Wer im Gelegenheitsverkehr gewerblich tätig ist, muss Berichte über die jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung (HU) der Kraftfahrzeuge unverzüglich vorlegen.

Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.

Zulassung Taxi oder Mietwagen

Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Personenbeförderungsschein – Antrag

Wer im Taxi, Mietwagen, Linien- und Ausflugsverkehr oder im Bedarfsverkehr gewerblich Fahrgäste befördern will, braucht eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Mietwagengenehmigung – Antrag

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

Personenbeförderungsschein – Verlängerung

Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.

Taxigenehmigung – Antrag

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.

Förderprogramm E-Taxis

Wenn Sie sich als Taxiunternehmen ein E-Taxi anschaffen wollen, fördert die Stadt München diese Anschaffung mit einen finanziellen Zuschuss.

Abholung von Personenbeförderungsscheinen

Wenn Ihr Personenbeförderungsschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.