Förderung für klimaneutrale Fahrzeuge

Mit einem Wohn- oder Firmensitz in München können Sie eine Förderung für Elektroleichtfahrzeuge, Lastenpedelecs, Lastenräder oder Fahrradanhänger beantragen.

Erst nach Erhalt der Bewilligung dürfen Sie den Kauf von Fahrzeugen tätigen. Eine Anzahlung zählt bereits als Kaufvertrag und ist erst nach Erhalt der Bewilligung zulässig.

Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz, Firmensitz beziehungsweise Niederlassung im Stadtgebiet München
  • Versicherungspflichtige Fahrzeuge müssen mit Ökostrom versorgt werden
  • Fahrzeug noch nicht gekauft
  • Es werden maximal 20 Fahrzeuge pro Antragsteller*in und Kalenderjahr gefördert
  • Die Haltedauer für Fahrzeuge beträgt drei Jahre

Spezielle Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Elektromobilität im Download Bereich.

Benötigte Unterlagen

  • Im Förderportal können Sie einen Antrag stellen.
  • Sie benötigen hierfür lediglich ein Angebot oder eine Beschreibung des Beratungsvorhabens.
  • Die im Verwendungsnachweis benötigten Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.

Fragen & Antworten

Förderfähig sind Fahrradanhänger, Lastenräder, Lastenpedelecs sowie Leichtfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L7e. Dabei fördern wir ausschließlich reinbatterieelektrische Fahrzeuge. Eine Beschreibung der EG-Fahrzeugklassen finden sie in unserem Merkblatt unter "Links & Downloads". Nicht gefördert werden Pedelecs, E-Tretroller, E-Bikes und S-Pedelecs.

E-Pkw sind nicht förderfähig, da Sie durch das Bundesförderprogramm gefördert werden. Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) unter "Links & Downloads".

Nein, die Fahrzeuge fallen unter die oben genannten Begriffe: E-Tretroller bzw. E-Bike. Auch E-Kleinstfahrzeuge, die gemäß Hersteller zur Fahrzeugklasse L1e gehören, werden nicht gefördert. Die genauen Kritierien können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.

Der Antrag kann online im Förderportal der Landeshauptstadt München eingereicht werden. Den Link finden Sie im Bereich "Links & Downloads".

Der Kauf beziehungsweise die Bestellung des Fahrzeugs darf erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erfolgen.

Ja, eine Anzahlung zählt als geschlossener Kaufvertrag und ist erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erlaubt. Eine Anzahlung im Rahmen eines Crowdfundings zählt ebenfalls als Beginn der Beschaffung.

Fahrzeuge werden mit 25 Prozent der Nettokosten gefördert. Der maximale Förderbetrag ist abhängig vom Fahrzeugtyp.
Fahrradanhänger: 250 Euro
Lastenräder: 500 Euro
Lastenpedelecs: 750 Euro
Zwei- und dreirädrige Elektrofahrzeuge der EG-Klasse L1e bis L4e: 750 Euro
Für drei- und vierrädrige Elektrofahrzeuge der EG-Klassen L5e bis L7e 3.000 Euro
Für Inhaber des München Pass gilt der doppelte Fördersatz und der doppelte maximale Förderbetrag.

Wird das Rad durch eine Übernehmerüberlassung erworben, ist der Arbeitnehmer der Nutzer des Fahrzeugs. Trägt er ebenfalls auch die Kosten, kann der Arbeitnehmer direkt einen Antrag stellen. Als Nachweis für den Erwerb und die Kosten gilt dann der Überlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber.

Bei allen Fahrzeugen ist sowohl ein Kauf, als auch Leasing möglich. Gefördert werden die Leasingkosten über drei Jahre.

Ja, gebrauchte Fahrzeuge sind grundsätzlich auch förderfähig. Es wird eine Rechnung von einem Händler benötigt. Der Ankauf bei Privatpersonen ist nicht möglich.

Für jedes geförderte Fahrzeuge ist eine Haltedauer von 36 Monaten zwingend vorgeschrieben. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des Förderbetrags.
Alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge müssen mit Ökostrom betrieben werden.

Förderfähig sind maximal 20 Elektrofahrzeuge pro Kalenderjahr und Antragsteller.
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Wenn die Fördermittel verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung.

Es gibt einen Sharing Bonus in Höhe von 100 Euro bis 400 Euro je nach Fahrzeugtyp. Dafür muss das jeweilige Fahrzeug mit einen bestimmten Personenkreis geteilt werden. Die genauen Kriterien entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe

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Bayerstraße 28a
80335 München

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