Förderung der Selbsthilfe im sozialen Bereich

Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe oder selbst organisierte Initiative anbieten, können Sie für die ersten acht Jahre Zuschüsse zu Sach- und Personalkosten beantragen.

Beschreibung

Aus dem Budget der sozialen Selbsthilfe können selbst organisierte Intiativen und Selbsthilfegruppen eine Anschubfinanzierung erhalten, die in der Regel für bis zu acht Jahre gewährt wird.
  • Förderfähige Kosten: Als Sachkosten können im Rahmen der Förderung beispielsweise Kosten für Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Räume, Maßnahmen, Anschaffungen, Fortbildungen, Beiträge, Themenwochenenden oder Vorträge bezuschusst werden. Personalkosten können erst ab dem zweiten Förderjahr übernommen werden. Grundsätzlich sollten sich die Gruppenmitglieder entsprechend Ihrer Kompetenzen selbst einbringen.
  • Maximale Fördersumme: Eine Initiative oder ein Personenzusammenschluss ohne Rechtsform kann bis zu 8.000 Euro als Zuschuss beantragen. Bei anderen Rechtsformen wie Vereinen, gemeinnützigen Unternehmen (gUG, gGmbH) oder Stiftungen ist die Zusschusssumme nicht gedeckelt.
  • Verpflichtender Eigenanteil: Mindestens 10 Prozent der Kosten müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie im Antrag beispielsweise Kosten in Höhe von 10.000 Euro ausweisen, kann der städtische Zuschuss höchstens 9.000 Euro betragen. 1.000 Euro müssen Sie als Eigenmittel einbringen. Eigenmittel können Sie zum Beispiel über Spenden, Basare oder Mitgliedsbeiträge erwirtschaften.
Neben der finanziellen Förderungen unstützen wir Sie gerne auch bei der Weiterentwicklung und Fortschreibung Ihres Konzeptes. Auch zu anderen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne.

Voraussetzungen

Gefördert werden können selbst organisierte Intiativen ab fünf Personen oder Selbsthilfegruppen von Vereinen, gemeinnützigen Unternehmen (gUG, gGmbH) oder Stiftungungen, die

  • wirtschaftlich, aber nicht gewinnorientert arbeiten,
  • von Betroffenen selbst organisert und geleitet werden,
  • grundsätzlich für alle Betroffenen zugänglich sind,
  • parteipolitisch neutral, weltanschaulich offen und tolerant sind,
  • nicht vorrangig politische, ideologische oder weltanschauliche Ziele verfolgen,
  • Betroffene keinen seelischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gefährdungen aussetzen.
Geförderte Gruppen müssen Ziele und Aktivitäten verfolgen, die im Interesse der Landeshauptstadt München liegen. Das Konzept muss einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche enthalten:
  • Verbesserung des Wohn- und Lebensumfeldes, Entgegenwirken sozialer Isolation
  • Förderung des Zusammenlebens von gesunden und kranken Menschen, von Menschen mit und ohne Behinderung, von Menschen verschiedener Generationen oder von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
  • Rückkehr aus Obdachlosigkeit, Strafvollzug oder Suchterkrankung in die Gemeinschaft
  • Stabilisierung bei sozialen Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Mobbing, Missbrauch oder Arbeitssucht
  • Unterstützung speziell für Familien, Männer, Frauen, Kinder oder Jugendliche

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Selbsthilfeförderung
  • Maßnahmenplan für das Förderjahr
  • Beschreibung der Gruppe oder Initiative
Weitere Unterlagen fordern wir abhängig von Ihrer Rechtsform individuell bei Ihnen an.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Nach Eingang aller Unterlagen dauert die Antragsprüfung 8 bis 16 Wochen. In diesen Zeitraum fällt auch die Begutachtung und die Votumsabgabe durch den Selbsthilfebeirat der Landeshauptstadt München.

Eingangsfristen
Die Antragsstellung ist ab September für das darauffolgende Jahr möglich. Anträge, die bis zum 15. Februar des laufenden Jahres eingehen, werden nach Prüfung in voller Höhe gewährt. Später eingehende Anträge werden anteilig für die verbleibenden Monate gewährt.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Bürgerschaftliches Engagement

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