Familiennachzug zu EU-Bürger*innen und Staatsangehörigen aus Norwegen, Island, Liechtenstein

Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.

Beschreibung

Visumverfahren:
Bevor Sie als ausländische*r Ehepartner*in/ eingetragene*r Lebenspartner*in oder Kind nach Deutschland reisen können, benötigen Sie ein Visum zum Familiennachzug. Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland beantragen. Sobald uns der Visumsantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, müssen Sie je nach Grund für den Familiennachzug noch weitere Unterlagen bei uns einreichen.

Voraussetzungen

  1. Anmeldung des Wohnsitzes:
    Wenn Sie in München ankommen, müssen Sie innerhalb einer Woche Ihren Wohnsitz im Kreisverwaltungsreferat-Bürgerbüro anmelden. Dort erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese Bestätigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen als Nachweis verlangt, dass Sie in München gemeldet sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.buergerbuero-muenchen.de.
  2. Aufenthaltskarte:
    Nach der Einreise erhalten Sie in der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
  3. Arbeiten:
    Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen brauchen in der Regel keine Arbeitserlaubnis.
  4. Daueraufenthaltsrecht:
    Wenn Sie ununterbrochen und rechtmäßig hier leben, haben Sie nach fünf Jahren das Recht, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Hierzu können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen.

Benötigte Unterlagen

Für die Aufenthaltskarte:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde).
  • Heiratsurkunde oder Urkunde über dieLebenspartnerschaft
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder (falls erforderlich mitApostille oder Legalisationsvermerk) Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche,beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer.

Ehepartner*in ist Arbeitnehmer*in

  • Bestätigung Arbeitgeber*in über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung

Ehepartner*in ist Selbständig / Freiberuflich

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung Steuerberater*in)  oder
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)

Hinweis:

Im Einzelfall (zum Beispiel bei Unterhaltsgewährung) können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


Daueraufenthaltskarte

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)

Hinweis:

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

22,80 Euro (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte bis zum 24. Lebensjahr)
28,80 Euro (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte nach Vollendung des 24. Lebensjahr)

Rechtliche Grundlagen

EU-Freizügigkeitsgesetz

Fragen & Antworten

Sie verlieren das Recht, auf Dauer hier zu bleiben, wenn Sie Deutschland für mehr als zwei Jahre verlassen. InformierenSie sich bitte bei der Ausländerbehörde, bevor Sie für längere Zeit in das Ausland ziehen.

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Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
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Fax: +49 89 233-45461

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Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock

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