Fahrschulerlaubnis

Wer als selbständiger Fahrlehrer ausbilden oder andere Fahrlehrer beschäftigen will benötigt eine Fahrschulerlaubnis.

Kontaktieren Sie uns per Mail zur Terminvereinbarung.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie haben die Fahrlehrererlaubnis für die Klassen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen.
  • Sie haben mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer gearbeitet.
  • Sie haben an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
  • Sie verfügen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die vorgeschriebenen Lehrmittel und die Lehrfahrzeuge.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
  • Fahrlehrererlaubnis (Fahrlehrerschein)
  • Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Fahrschulbetriebswirtschaft“
  • Plan des Unterrichtsraums (maßstabsgerecht) und Mietvertrag
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel vorhanden sind
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG zur Vorlage bei der Behörde (darf nicht älter als drei Monate sein, zur Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister (nur erforderlich bei juristischen Personen oder Personengesellschaften)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Fahrschulerlaubnis:
Natürliche Personen: 102 Euro
Juristische Personen: 153 Euro

Zweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro
 

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Fahrlehrergesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

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