Bezahlkarte für Asylbewerber*innen
Wenn Sie als Asylbewerber*in eine Bezahlkarte erhalten haben, müssen Sie uns über Zahlungen an Dritte informieren.
Beschreibung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden nicht mehr in allen Fällen auf Bankkonten überwiesen oder in bar ausgezahlt, sondern über die Bezahlkarte bereitgestellt. Jede*r Familienangehörige ab 14 Jahren erhält eine eigene Karte.
Mit der Bezahlkarte werden Überweisungen und Lastschriften für die Kartenbesitzer*innen nicht mehr möglich sein. Damit Zahlungen an Dritte, wie beispielsweise Handyanbieter, erfolgen können, müssen Sie per E-Mail (an bezahlkarte.soz@muenchen.de) mitteilen, an wen Zahlungen erfolgen sollen. Nach entsprechender Prüfung können diese Zahlungsempfänger*innen freigeschaltet werden.
Wenn Sie als Asylbewerber*in eine Bezahlkarte erhalten haben, müssen Sie uns über Zahlungen an Dritte informieren.
Voraussetzungen
- Sie beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Fragen & Antworten
Ja, die Bezahlkarte wird voraussichtlich ab Juni 2024 schrittweise eingeführt. Zunächst werden neue Antragsteller*innen mit den Karten ausgestattet. Ab dem 1. Juli 2024 werden dann nach und nach auch die Leistungsberechtigten im laufenden Bezug versorgt.
Nein, das Sozialreferat hat keinen tatsächlichen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Bezahlkarte. Im Einzelfall kann der Geltungsbereich der Karte auch ausgeweitet werden.
Ja, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde vorgegeben, dass die Karteninhaber*innen insgesamt nur 50 Euro pro Person und Monat abheben dürfen. Für Bedarfsgemeinschaften erhöht sich der abhebbare Betrag entsprechend.
Nein, die Bezahlkarte wird nicht allen Personengruppen ausgehändigt. Zu den ausgenommenen Personengruppen zählen Geflüchtete aus der Ukraine, Familien mit einem Leistungsanspruch aus unterschiedlichen Rechtsgebieten (AsylbLG/SGB II oder SGB XII), Personen mit Erwerbseinkommen oder Ausbildungsvergütung, Fälle innerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA), Fälle mit einem Betreuer, an den die Leistungen überwiesen werden, sowie Personen in Pflegeheimen.
Einzelheiten zur persönlichen Abholung der Karte und zur ersten Auszahlung der Leistungen teilen wir den Leistungsberechtigten in Kürze mit.
Rechtliche Grundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Sozialreferat
Fachbereich wirtschaftliche Hilfen nach AsylbLG
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Fachbereich wirtschaftliche Hilfen nach AsylbLG
Werinherstraße 89
81541 München
Adresse
Werinherstraße 89
81541 München
Öffnungszeiten
-
Mo.
08:30 - 09:30
Ohne Termin - Di. geschlossen
-
Mi.
08:30 - 09:30
Ohne Termin - Do. geschlossen
- Fr. geschlossen
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Öffnungszeiten mit Termin
Montag: 10:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr