Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.

Beschreibung

In Deutschland geborene Kinder mit zwei ausländischen Elternteilen, von denen zum Zeitpunkt der Geburt:

  • mindestens ein Elternteil seit acht Jahren ununterbrochen rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland lebt
  • und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis über die Freizügigkeit besitzt,

bekommen seit dem 1. Januar 2000 mit der Geburt sowohl die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern (Abstammungsprinzip) als auch die deutsche Staatsangehörigkeit (Geburtsortprinzip).  Die ausländischen Eltern müssen für ihre Kinder keinen Antrag für die deutsche Staatsangehörigkeit stellen. Sie wird von dem für die Beurkundung der Geburt zuständigen Standesbeamten eingetragen, nachdem die Ausländerbehörde die Ausländerakten der Eltern überprüft hat. Das dauert etwa sechs bis acht Wochen. Sind die Voraussetzungen gegeben, bekommt das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
In diesem Fall erhalten Sie nach Rückmeldung der Ausländerbehörde eine schriftliche Benachrichtigung des Geburtenbüros.
 

 

Rechtliche Grundlagen

§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz
 

Ähnliche Leistungen

Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen möchten, können Sie dafür eine Genehmigung beantragen.

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen mit einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch eine Erklärung erwerben.

Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragt haben, können Sie einen Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

Einbürgerung

Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.