Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Beschreibung

Visumverfahren

In vielen Fällen brauchen Sie ein Visum, damit Sie einreisen dürfen. Für das Visum müssen Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland wenden. Beim Auswärtigen Amt bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.

Nach der Einreise

Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen verlangt, als Beweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.

EU-Bürger*innen sowie Staatsangehörige von Island, Norwegen, Lichtenstein oder aus der Schweiz und deren Familien brauchen keinen gesonderten Aufenthaltstitel für eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Dasselbe gilt für Inhaber eines Aufenthaltstitels mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit gestattet“.

Voraussetzungen

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf
  • eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft
  • eine gesicherte Finanzierung (durch Eigenkapital oder Kreditzusage)

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:

Für Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie beim Servicepoint des Service-Centers für internationale Fachkräfte (SCiF) einen Termin vereinbaren.

  • Wenn Sie sich vertreten lassen: Eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht
  • ausführlicher Lebenslauf (mit Referenzen und Informationen über Ihre Erfahrungen als Unternehmer, Zeugnissen, Diploma, Nachweisen über Ausbildungen)
  • bei ausländischen Unterlagen: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer und zum Beispiel bei Qualifikationsnachweisen eine förmliche Anerkennung
  • vollständiges Unternehmenskonzept  (Businessplan)

Bitte legen Sie uns die oben genannten Unterlagen möglichst aktuell und übersichtlich vor. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu einer negativen Entscheidung führen.

Die Unterlagen benötigen wir, soweit nicht ausdrücklich anders mitgeteilt, ausschließlich in Kopie. Bitte beachten Sie, dass wir die vorgelegten Unterlagen behalten und nicht zurückgegeben.

Alle von Ihnen eingereichten Unterlagen behandeln wir streng vertraulich.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

100 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

Fragen & Antworten

  • Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
  • Gründerprofil/ Gründungsteam (Einschätzung Ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, Branchenerfahrungen)
  • Markteinschätzung (Marktpotential, Zielgruppe)
  • Wettbewerbssituation (Konkurrentenanalyse, Stärken- und Schwächenanalyse - SWOT)
  • Standortanalyse
  • Unternehmensorganisations- und Personalmanagement (Rechtsformwahl, Aufgabenorganisation (Organigramm), Ablauforganisation, Personalstruktur)
  • Risikoanalyse
  • Finanzwirtschaftliche Planungen (Investitions- und Kapitalbedarfsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre, Personalentwicklungsplanung mit Informationen zu Zeitplan und Anzahl geplanter Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze, Liquiditätsplan für drei Jahre)
  • Weitere Angaben und Nachweise zu den im Businessplan gemachten Angaben
  • Detaillierte Erläuterung der in der Finanzplanung veranschlagten Umsatz-, Aufwands- und Gewinnzahlen, Erklärung der vorgestellten Kalkulationsgrundlagen
  • Eigenkapitalnachweise oder Finanzierungsnachweise für den genannten Kapitalbedarf (zum Beispiel Kontoauszüge, Finanzierungszusagen, Bankbestätigungen)
  • bei Personaleinstellung: Stellenprofil mit detaillierten Angaben zum Anforderungsprofil, Aufgabenbereich, Vergütung, Eintrittsdatum, Teil-/ Vollzeit
  • Geschäftskontakte im In- und Ausland, Art und Ausmaß von deren Einbindung (soweit vorhanden), zum Beispiel Absichtserklärungen, Vorverträge, Auftragsbestätigungen
  • Informationen zum Beitrag des Vorhabens für Innovation und Forschung


Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen

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