Einmaliger Kostenzuschuss für Schulmaterialien
Schüler*innen und Berufsschüler*innen in einem Haushalten mit geringem Einkommen, können einen finanziellen Zuschuss für die Beschaffung von Schulmaterial erhalten.
Der Zuschuss beträgt einmalig 100 Euro pro Kind, Jugendlichem oder jungen Erwachsenem. Er kann sofort und bis spätestens zum 30. November 2022 beantragt werden. Ausgenommen sind Leistungsbeziehende nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag, da diese bereits Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, zur Antragstellung einen Termin in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus zu vereinbaren und das Antragsformblatt bereits ausgefüllt mitzubringen.
Der Antrag kann auch auf dem Postweg beim zuständigen Sozialbürgerhaus eingereicht werden.
Voraussetzungen
Der Zuschuss wird auf Antrag für Schüler*innen oder auch Berufsschüler*innen in Haushalten mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle ausgezahlt. Die Höhe des Einkommens ist dabei vom Haushaltstyp abhängig:
Diese ist:
- Ein-Personenhaushalt: 1.540 Euro
- jede weitere Person ab 14 Jahren: 770 Euro
- jede weitere Person bis einschließlich 13 Jahren: 460 Euro
Daraus ergeben sich folgende beispielhafte Haushaltsnettoeinkommen:
- Ein-Personenhaushalt: 1.540 Euro
- Zwei-Personenhaushalt: 2.310 Euro
- Familie mit 1 Kind bis 13 Jahre: 2.770 Euro
- Familie mit 1 Kind ab 14 Jahren: 3.080 Euro
Zum monatlichen Nettoeinkommen gehören zum Beispiel: Ausbildungs-/Gehalt, Renten, Nebeneinkünfte (wie Minijob), Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Einnahmen aus Unter-/Vermietung und Verpachtung und so weiter ...
Zudem darf das Vermögen des Haushalts nicht über 60.000 Euro liegen.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument
- Schulbescheinigung
- Sämtliche Einkommensnachweise des Haushalts (zum Beispiel Arbeitseinkommen, Ausbildungsgehalt,Rente, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, ...)
- Die Kontoauszüge des letzten Monats (Hinweis: Die Ausgaben dürfen geschwärzt werden)
- Antragsformular