Drehgenehmigung – Schulgebäude und Schulgelände

Sie benötigen eine Genehmigung, um auf städtischen Schulgeländen und in städtischen Schulgebäuden Film-/ Fernseh-/ Foto-/ und Tonaufnahmen zu machen.

Beschreibung

Bei Film-/Fotoaufnahmen von minderjährigen Schüler*innen (unter 18 Jahren) sind die Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung der Aufnahmen notwendig.

Der Dienst- und Schulbetrieb darf dabei nicht beeinträchtigt werden.

Auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Um eine Drehgenehmigung zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail an den unten angegebenen Kontakt.

Für Außen- und Innenaufnahmen können Schulgebäude sowie Schulgelände stundenweise zur Verfügung gestellt werden.

Genehmigungen können nur in Abstimmung mit der jeweiligen Schule erteilt werden.

Erlaubte Aufnahmearten sind:

  • Kultur- und Dokumentationsfilme
  • Spielfilme (Unterhaltung)
  • Werbung
  • Foto- und Tonaufnahmen
  • Projekte von Schülern und Studenten

Sie dürfen die Aufnahmen ausschließlich zu dem angegebenen Zweck verwenden. Eine auch nur auszugsweise Weitergabe ist, ohne schriftliche Einwilligung der Stadt, unzulässig. Bei Dreharbeiten ist die Anwesenheit von Aufsichtspersonal zwingend notwendig.

Ein Widerruf seitens der Stadt ist jederzeit möglich.

Voraussetzungen

Sie müssen die Drehgenehmigung mindestens drei Wochen vor Drehbeginn beantragen.

Wir empfehlen Ihnen, den gewünschten Drehort zu besichtigen und Ihr Vorhaben mit der betroffenen Schule abzusprechen, bevor Sie einen Antrag beim Referat für Bildung und Sport stellen.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Ein bis maximal drei Arbeitstage, wenn Sie den Antrag drei Wochen vor Drehbeginn stellen.

Ausnahme: In den Ferien, da in dieser Zeit die Schulen nur eingeschränkt erreichbar sind.

Gebührenrahmen

Die genauen Kosten finden Sie im Dokument „Nutzungsentgelt“ unter dem Punkt „Formulare und Links“.

Die Gebühren werden erst nach der Meldung Ihrer tatsächlichen Drehzeiten abgerechnet.

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Raum- und Flächenüberlassungen in Schulen, Schulsportanlagen und Kindertageseinrichtungen

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Raum- und Flächenüberlassungen in Schulen, Schulsportanlagen und Kindertageseinrichtungen

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: 089 233-84401

Adresse

Bayerstraße 28
80335 München

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