Denkmalschutz

Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.

Beschreibung

Zum Schutz von Denkmälern und Ensembles in der Stadt München ist für die Veränderung von Denkmälern eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Dies gilt auch für Gebäude in Ensembles und für Gebäude in der Nähe von Baudenkmälern.

Der Denkmalschutz umfasst bei Baudenkmälern nicht nur die Fassade sondern auch das Gebäudeinnere, Nebengebäude und Nebenanlagen wie zum Beispiel Einfriedungen.

Ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem Ensemblebereich liegt, erfahren Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen.

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens, ersetzt die Baugenehmigung diese Erlaubnis. Ein separater Erlaubnisantrag ist dann nicht nötig.

Benötigte Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen,
  • Darstellung des Gebäudes und/oder des zu ändernden Bauteils (z.B. Fensterplan, Fotos etc.),
  • Darstellung der beabsichtigten Änderung,
  • Zeitplan für die Realisierung der Maßnahme,
  • Informationen über bisherige Abstimmungen mit der Denkmalschutz- und/oder der Baubehörde.

Rechtliche Grundlagen

Denkmalschutzrecht, Bayerische Bauordnung

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Untere Denkmalschutzbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Untere Denkmalschutzbehörde

Blumenstraße 28b
80331 München

Fax: +49 89 233-24443

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

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Dienstag und Donnerstag
10 bis 12 Uhr
sonst nach Vereinbarung

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