Personenbezogene Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung.
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung. Sonderparkplätze können nur vor dem Hauptwohnsitz und nicht vor der Arbeitsstätte eingerichtet werden.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises („aG“ Merkmal ist Voraussetzung)
- Kopie der Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen
- oder
- Kopie des blauen Parkausweises (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kopie des Führerscheins
- Handskizze oder Foto des Parkplatzes, der reserviert werden soll
- aktuelles ärztliches Attest über den Gesundheitszustand und die Gehfähigkeit (welche Wegstrecke zurückgelegt werden kann)
- Nachweis darüber, warum die Nutzung oder Anmietung eines Parkplatzes auf Privatgrund trotz Bemühungen nicht möglich ist (zum Beispiel Bestätigung des Vermieters oder der Hausverwaltung)
Dazu benötigen wir Ihren formlosen Antrag, der die nachfolgenden Fragen beantwortet:
- wie oft und wofür das Fahrzeug genutzt wird
- zu welchen Zeiten Sie das Fahrzeug benötigen
- wer das Fahrzeug außer Ihnen benutzt
- wie Sie Ihre Wohnung vom gewünschten Sonderparkplatz aus erreichen
- wo das Fahrzeug bisher geparkt wurde
- ob Sie ein Spezialfahrzeug mit ausfahrbarer Rampe oder ähnlichem benutzen
- Ihre Telefonnummer oder E-Mailadresse, damit wir Sie für Rückfragen erreichen können
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa drei Monate
Gebührenrahmen
gebührenfrei
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung
(§ 45 Abs. 1 b Nr. 2 i.V.m § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Mobilitätsreferat (MOR)
Dauerhafte Verkehrsanordnungen und Technischer Dienst (MOR-GB2.211)
Internet
Adresse
Implerstraße 9
81371 München
Öffnungszeiten
Kontaktieren Sie uns schriftlich