Suchtberatung und -hilfe

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V.

Beschreibung

Der B.A.D.S. ist eine staatlich anerkannte und geförderte unabhängige gemeinnützige Vereinigung zur Ausschaltung des Alkohols und der Drogen im Straßenverkehr. Er bemüht sich um die Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer über die Gefährlichkeit des Alkohols und der Drogen im Straßenverkehr durch Herausgabe und kostenlose Verteilung aufklärender Druckschriften sowie Herstellung und kostenlosen Verleih aufklärender Filme, durch aufklärende Vortragsveranstaltungen vor Rechtsreferendaren, Studenten, Jugendverbänden, in Volkshochschulen, Schulen, Fahrschulen, Betrieben, Strafanstalten, bei der Bundeswehr u.a.m. Er fördert die Forschung auf diesem Gebiet durch Herausgabe der wissenschaftlichen Zeitschrift BLUTALKOHOL, durch wissenschaftliche Fachtagungen mit Medizinern und Juristen, sowie durch Unterstützung medizinischer Institute bei Alkohol- und Drogenuntersuchungen sowie bei der Forschung auf diesem Gebiet.

Institutionsart

  • Sonstiges

Angebote

  • Sonstiges

Spezielle Angebote

Förderung von Forschung in BereichAlkohol

Zielgruppen

Straßenverkehrsteilnehmer

Suchtformen

  • Alkohol
  • Drogen

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V.

Telefon

Post

Fax: 089 554271

Adresse

Sonnenstraße 16
80331 München

Lagehinweis: III. Stock

Ähnliche Leistungen

Psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen

Wir beraten bei seelischen Problemen und psychiatrischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

Suchtberatung

Die städtische Suchtberatung hilft kostenfrei bei Alkohol-, Medikamenten-, Nikotin- oder Spielsucht sowie bei Abhängigkeit von Optiaten und anderen illegalen Drogen.

Beratung von Menschen mit psychischen Problemen

Sozialpsychiatrische Dienste (SPDi) sind Beratungsstellen für Menschen mit seelischen Problemen und deren Angehörige. In München gibt es zehn dieser SPDis.

Clearingstelle für Drogenabhängige

Die Clearingstelle informiert Betroffene über Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Substitutionsbehandlung sowie über weitere Hilfsangebote zur Suchthilfe.

Einweisung psychisch kranker Personen

Psychisch kranke Personen können unter besonderen Voraussetzungen gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.