Betriebliche Eigenkontrolle
Betreibende sind zur „Betrieblichen Eigenkontrolle“ verpflichtet. Bereiche des Betriebes und sensible Abläufe sollen systematisch und eigenverantwortlich geprüft werden.
Weitere Informationen sind bei der Lebensmittelüberwachung und im Städtischen Veterinäramt erhältlich oder den branchenspezifischen Leitlinien zu entnehmen.
Die Prüfungsergebnisse sind hinreichend zu dokumentieren. Dies gilt für folgende Bereiche:
- Reinigung und Desinfektion
- Temperaturüberwachung
- Schädlingsbekämpfung
- Personalschulung
- Wareneingangskontrolle, Warenausgangskontrolle
- Rückverfolgbarkeit
- Trinkwasserqualität
- HACCP (Hazard Analysis and Critical Controll Points: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte)
- Entsorgung tierischer Nebenprodukte
- Mikrobiologische Produktuntersuchungen (VO 2073/2005)
Benötigte Unterlagen
Gemeinsam mit dem Zulassungsantrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopie der Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Nachweis der Zuverlässigkeit (zum Beispiel Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug)
- Betriebsspiegel, Großbetriebe zusätzlich Organigramm
- Betriebspläne (Material- und Personalfluss)
Rechtliche Grundlagen
VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 5