Ausweisdokumente für die ganze Familie

Sie sind eine Familie und brauchen neue Pässe oder Ausweise? Als gesetzliche*r Vetreter*in können Sie für Ihre minderjährigen Kinder Ausweisdokumente beantragen.

Beschreibung

Alle Details zum Personalausweis und Reisepass erhalten Sie unter „Formulare & Links“ bei den entsprechenden Dienstleistungen.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

Sie müssen alle mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Kinderausweis – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
  • biometrische Passfotos von allen Familienmitgliedern, die einen neuen Pass oder Ausweis benötigen
  • Bei unter 16-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein zweites Mal persönlich vorbeikommen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Personalausweis und Reisepass vier bis fünf Wochen


Gebührenrahmen

Personalausweis:

  • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Über 24 Jahren: 37 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Einschalten/ Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei

Reisepass:

  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Über 24 Jahren: 70 Euro
  • Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten): Gebühr plus 22 Euro Aufpreis
  • Express-Bestellung: Gebühr plus 32 Euro Aufpreis
  • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro

Zahlungsarten

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Personalausweis oder Reisepass abholen

Bevor Sie für sich oder andere Personen einen Personalausweis oder/ und Reisepass abholen, müssen Sie folgendes wissen.

Widerruf der Verlust- oder Diebstahlanzeige von Personalausweis oder Reisepass

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