Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Beschreibung

Visumverfahren

Wenn Sie einem Drittstaat ( nicht der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) angehören, brauchen Sie für die Einreise zum Zweck der Beschäftigung in der Regel ein Visum, welches bei der Deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Das Visum ist für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht erforderlich.

Nach der Einreise

Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.

Antrag und Termin

Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums/ Aufenthaltstitels Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Können Sie zu dem Zweck visafrei einreisen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen online oder per Post ein. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Gültigkeitsdauer

Die Aufenthaltserlaubnis gilt für vier Jahre. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag von weniger als vier Jahren haben, dann gilt Ihre Aufenthaltserlaubnis so lange wie Ihr Arbeitsvertrag.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder
  • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss (siehe anabin oder Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - ZAB)
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung. Das bedeutet, dass für die Ausübung dieser Beschäftigung in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung erforderlich ist.
  • Berufsausbildungserlaubnis (bei reglementierten Berufen, zum Beispiel Gesundheits-, Rechtsberatungs- oder Lehrberufe)
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder eine Befreiung von der Zustimmungspflicht
    • Die Zustimmung wird durch die deutsche Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde eingeholt.
  • Wenn Sie älter als 45 Jahre sind und zum ersten Mal zum Zweck der Beschäftigung nach Deutschland reisen:
    • Sie müssen mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt von mindestens 49.830 Euro (im Jahr 2024) erreichen oder Sie müssen eine angemessene Altersvorsorge aus öffentlichen oder privaten Quellen nachweisen (Vermögen oder Rentenversicherung)

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto(erst beim Termin, Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
  • Gültiges Visum zur Einreise zur Ausübung der qualifizierten Beschäftigung (soweit erforderlich, nur bei Erstantrag
  • Hochschulabschlusszeugnis: Bei ausländischem Zeugnis müssen Sie eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung vorlegen und zur Anerkennung einen Auszug aus anabin(H+ bei Hochschule und Abschluss) oder eine Zeugnisbewertung der Kultusminister Konferenz
  • Berufsausübungserlaubnis (bei reglementierten Berufen, nur bei Erstantrag)
  • Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot (nur bei Ersantrag)
  • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Bei einer Verlängerung: Gehaltsnachweise der ersten zwei und der letzten drei Monate
  • Angemessene Altersversorgung (ab dem 45. Lebensjahr erforderlich, wenn das Gehalt nicht mindestens jährlich 49.830 (2024) Euro beträgt)
    • Nachweis über Vermögen oder Rentenversicherungen aus öffentlichen oder privaten Quellen im In- oder Ausland

Hinweis: Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10-12 Wochen

Gebührenrahmen

Ersterteilung: 100 Euro
Verlängerung: 93 Euro
Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige: 37 Euro (ab 24 Jahren) oder 22, 80 Euro (bis 24 Jahre)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 18b Absatz 1 AufenthG

Fragen & Antworten

Sie erhalten von uns für sechs Monate die Gelegenheit, einen neuen studienangemessenen Job zu suchen.

Benötigte Unterlagen über das Kontaktformular:

  • Finanzierungsnachweis über mindestens 5.166 Euro (Kontoauszug, Sparbuch)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Schreiben Ihrer Firma mit Angabe des Austrittsdatums
  • Passkopie
  • Kopie Ihres Aufenthaltstitels

Sie bekommen von uns ein Antwortschreiben.

Weitere Informationen zur Arbeitsplatzsuche erhalten sie online.


Ob der von Ihnen ausgesuchte Job studienadäquat ist, können Sie unter

www.berufenet.arbeitsagentur.de

herausfinden.

Dies können Sie unter www.anabin.de selbst feststellen. Die Hochschule muss mit „H+“ vermerkt sein und der Abschluss muss einem Bachelor oder Masterabschluss gleichgestellt sein.

Wenn Sie Ihre Hochschule und den Abschluss dort nicht finden, können Sie sich an unsere Servicestelle zur Erschließung ausländischer Abschlüsse wenden.

Ein Arbeitgeberwechsel ist möglich. Weitere Informationen finden Sie

hier

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte

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Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44284

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Nur mit Termin

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