Anmeldung für das Gymnasium

Wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2024/2025 in die 5. Klasse eines öffentlichen Gymnasiums in München wechselt, müssen Sie es am 6. Mai 2024 an der Schule einschreiben.

Beschreibung

Einschreibung

An den Münchner Gymnasien findet die Einschreibung am 6. Mai 2024 von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr statt. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung vom 7. Mai bis 10. Mai 2024 (in der Regel vormittags) möglich.

Alle Informationen zu Schuleinschreibungen, Probeunterrichten und Elterninformationsabenden finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Ausbildungsrichtungen an Gymnasien

  • Sprachliches und Humanistisches Gymnasium (SG, HG, SG.HG)
    Das (neu)sprachliche Gymnasium bietet mindestens drei Fremdsprachen. Es werden mindestens zwei lebende Fremdsprachen wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Italienisch und auch Spanisch unterrichtet. Teilweise wird an neusprachlichen Gymnasien auch Latein angeboten. Wenn sich ein Gymnasium als humanistisches Gymnasium (HG oder SG.HG) bezeichnet, werden 1. Fremdsprache Latein, als 2. Fremdsprache Englisch und als 3. Fremdsprache Altgriechisch unterrichtet.
  • Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG)
    In einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder auch naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium liegt der Schwerpunkt auf den Naturwissenschaften Physik, Chemie und teilweise auch Biologie. Zusätzlich wird häufig Informatik als Unterrichtsfach angeboten. Daneben werden zwei Fremdsprachen unterrichtet - meistens Englisch mit Latein oder Französisch.
  • Musisches Gymnasium (MuG)
    Neben Deutsch stehen die Fächer Musik und Kunst im Vordergrund. Musik ist in allen Jahrgangsstufen Vorrückungsfach. Unterrichtet wird als 1. Fremdsprache Latein, als 2. Fremdsprache Englisch.
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium (WWG, SWG)
    Am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium werden die Fächer Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsinformatik unterrichtet. Am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium werden Sozialkunde und die Sozialpraktische Grundbildung als Schwerpunkte gesetzt. Daneben werden zwei Fremdsprachen unterrichtet - meistens Englisch mit Latein oder Französisch.
  • Internationale Klassen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9
    Internationale Klassen wenden sich an Schüler*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Mit zusätzlichen Übungsstunden in Deutsch, Mathe und Englisch können die Schüler*innen Lücken schließen, um dann ab der 10. Klasse in den regulären Unterricht zu wechseln.

Sie haben keinen Anspruch darauf, in ein bestimmtes Gymnasium aufgenommen zu werden. Gibt es mehr Bewerbungen als Schulplätze vorhanden sind, bemüht sich die Schulleitung darum, eine entsprechende Schule zu finden. Sie können dabei natürlich auch eigene Wünsche äußern.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat im Schuljahr 2023/2024 erfolgreich die 4. Klasse einer Grundschule besucht und ist am 30. September 2024 noch 11 Jahre alt.
  • Ihr Kind hat in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33.
  • Wenn Ihr Kind nicht den notwendigen Durchschnitt oder noch keine Empfehlung für eine weiterführende Schule erhalten hat, kann es an einem Probeunterricht teilnehmen. Die Termine für den Probeunterricht für das Gymnasium sind aktuell geplant für den 14. bis 16. Mai 2024. Dort muss Ihr Kind schriftliche Aufgaben in Deutsch und Mathematik erfüllen. Zudem wird die mündliche Leistung bewertet. Besteht Ihr Kind den Probeunterricht mit mindestens einer Note 4, kann es ins Gymnasium eintreten. Details erfahren Sie bei der Einschreibung direkt an der jeweiligen Schule. Ist Ihr Kind zum Termin krank (Attest von Amts- oder Schularzt erforderlich), kann es an einem Nachholtermin zum Ende der Sommerferien teilnehmen.

Benötigte Unterlagen

  • der unterschriebene Ausdruck der Online-Voranmeldung im Elternportal oder der unterschriebene Aufnahmeantrag in die Jahrgangsstufe 5
  • Personalausweis oder Reisepass der oder des Erziehungsberechtigten
  • die unterschriebene Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
  • gegebenenfalls die Anmeldung zur Gebundenen, offenen oder rhythmisierten Ganztagsschule
  • der Geburtsschein beziehungsweise die Geburtsurkunde des einzuschreibenden Kindes
  • das mit den persönlichen Daten ausgefüllte Formular Nachweis Masernschutz sowie den Impfpass bzw. eine ärztliche Bescheinigung
  • gegebenenfalls Sorgerechts-Nachweis
  • gegebenenfalls Vollmacht des Erziehungsberechtigten

Sie können die Unterlagen am Einschreibetag je nach Angebot der Schule (siehe Schulhomepage) als eingescannten E-Mail-Anhang, als Kopie per Post oder durch persönlichen Postkasteneinwurf an der Schule einreichen. Originale der eingereichten Kopien können dann später vorgezeigt werden. 

Sie müssen das Übertrittszeugnis im Original einreichen. Sie können es per Post senden oder in den Briefkasten der Schule einwerfen.

Übertrittsberechtigte Schüler*innen an Mittel- oder Realschulen müssen das Zwischenzeugnis einreichen.

Erziehungsberechtigte, die ihr Kind persönlich an der Schule anmelden, bringen die oben genannten Unterlagen bitte zum Termin mit.

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Dienstag: 7.15 bis 17.00 Uhr
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