Wenn Sie in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt und auf Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Rollstuhl, angewiesen sind, können Sie die Gynäkologische Sprechstunde besuchen.
Zum Mitführen von medizinisch notwendigen Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen/ Atteste beglaubigt werden.
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.