Sorgerecht beantragen
Verweigert bei unverheirateten Eltern ein Elternteil die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, kann das Familiengericht auf Antrag des anderen Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Verweigert bei unverheirateten Eltern ein Elternteil die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung (= Sorgeerklärung), kann das Familiengericht auf Antrag des anderen Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht (= Sorgerechtsbeschluss).
Amtsgericht München (Präsidialabteilung Familiengericht u.a.)
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