Informationen zu Altenheimen und stationären Pflegeeinrichtungen
Altenheime, Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflege sind Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, die zu Hause nicht mehr versorgt werden können.
Altenheime, Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflege sind Einrichtungen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, die zu Hause nicht mehr versorgt werden können. Dies kann auf Dauer sein (Alten- bzw. Pflegeheim) , nur tagsüber (Tagespflege), nur nachts (Nachtpflege) oder nur vorübergehend (Kurzzeitpflege).
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Altenheim
Die Zielgruppe für Altenheime sind ältere Menschen, die noch rüstig sind, die Haushaltsführung aber in die Hände einer Einrichtung geben möchten. Sie wohnen in einem eigenen Zimmer oder Kleinappartement, Reinigung und Essensversorgung wird in der Regel von der Einrichtung übernommen. Bei steigendem Pflegebedarf ist meist ein Umzug in ein Pflegeheim nötig.
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Pflegeheim
Die Zielgruppe für das Pflegeheim (vollstationäre Pflegeeinrichtung) sind Erwachsene mit Pflegegrad. Das Pflegeheim bietet in Einzel- oder Doppelzimmern rund um die Uhr umfassende Versorgung (Waschen, Kleiden, Essen, hauswirtschaftl. Versorgung, soziale Betreuung etc.). In Pflegeheimen werden Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) unter Verantwortung einer Pflegefachkraft erbracht.
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Tagespflege / Nachtpflege
Das Angebot der Tages- bzw. Nachtpflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die tagsüber oder nachts nicht allein sein können oder wollen. Sie werden an einigen oder an allen Tagen / Nächten der Woche betreut und gepflegt. Damit kann eine Entlastung pflegender Angehöriger erreicht werden.
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Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten Betreuung und Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf. Wenn die häusliche Pflege für einen begrenzten Zeitraum (z .B. wegen Erkrankung der Pflegeperson) nicht möglich ist, kann die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung weiter helfen.
Fragen & Antworten
Wer zahlt die Kosten im Pflege- oder Altenheim?
Die Kosten müssen zunächst aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Wer einen Pflegegrad hat, kann von der Pflegekasse im Rahmen von Festbeträgen einen Zuschuss zu den anfallenden Kosten erhalten.
Was ist, wenn ich diese Restkosten nicht bezahlen kann?
Je nachdem, ob Sie in einem Pflegeheim oder Altenheim ("Rüstigenbereich") sind, gibt es jeweils zuständige Kostenträger, an die Sie sich wenden können. Ab Pflegegrad 2 ist der Bezirk Oberbayern zuständig (servicestelle@bezirk-oberbayern.de), wer noch nicht in Pflegegrad 2 eingestuft wurde wendet sich an das Amt für Soziale Sicherung (s-i-wh3.soz@muenchen.de).
Ich habe keinen Pflegegrad, komme zu Hause aber nicht mehr zurecht. An wen kann ich mich wenden?
Die Fachkräfte der Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern und die Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, damit die Versorgung zu Hause wieder möglich wird oder Alternativen gefunden werden.
Wer berät mich auf der Suche nach einem geeigneten Heim oder einer Alternative?
Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige.
Wo finde ich ein Alten- oder Pflegeheim bzw. einen Kurzzeitpflegeplatz?
Die Münchner Pflegebörse informiert über freie Plätze und bietet Informationen zum Thema Pflege.
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