Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Altenheime, Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflege sind Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, die zu Hause nicht mehr versorgt werden können.
Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige alte Menschen, ihre Angehörigen, rechtlichen Betreuer*innen, Bekannten, Nachbar*innen und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.
Wenn Sie Fragen rund um die Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge haben, beraten Sie die Münchner Betreuungsvereine wohnortnah, kostenlos und vertraulich.
Wenn Sie festlegen wollen, wer bei Bedarf die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll, benötigen Sie eine Betreuungsverfügung, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden und Ergotherapie benötigen, Ihnen der Gang in eine Praxis aber zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.