Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Beschreibung

Zum Mitführen von medizinisch notwendigen Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigt werden. Dabei wird geprüft, ob die jeweils ausstellenden Ärzt*innen ordnungsgemäß beim Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) für das Stadtgebiet München gemeldet sind.
Die Online-Terminbuchung wird jeweils am Montag (vormittags) für die nächste Woche frei geschaltet.

Die ärztlichen Bescheinigungen über das Mitführen von Betäubungsmitteln müssen immer mit Stempel und Unterschrift von der ausstellenden Ärztin oder dem ausstellenden Arzt versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung").

Benötigte Unterlagen

  • Original der ärztlichen Bescheinigung oder des Attestes mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes
  • Personalausweis oder Reisepass

  • Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann eine Person bevollmächtigt werden. Diese benötigt:
    -  eine schriftliche Vollmacht
    -  Personalausweis/ Reisepass in Kopie des Vollmachtgebers
    -  Personalausweis/ Reisepass der  bevollmächtigten Person

     

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 Minuten

Die Online-Terminbuchung wird derzeit jeweils am Montag (vormittags) für die nächste Woche frei geschaltet.

Gebührenrahmen

15 Euro pro Ärzt*in und Reise, die beglaubigt wird.

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47848

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Raum: Zimmer 2041

Sprechzeiten (nur mit Termin)

Montag
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.30 Uhr

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