Wenn Sie bei einer Wahl kandidieren wollen, wird Ihre Wählbarkeit geprüft. Wenn München Ihr Hauptwohnsitz ist und Sie in München kandidieren, müssen Sie dafür keinen Antrag stellen. Ein Antrag ist...
Wenn Sie ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der EU besitzen, können Sie an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen - entweder in Deutschland oder in Ihrem...
Am 19. März 2023 ist in München die Migrationsbeiratswahl. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie Informationen wie barrierefrei Ihr Wahlraum ist. Wenn dieser für Sie nicht geeignet ist, können Sie in einen anderen wechseln.
Sie möchten bei der Migrationsbeiratswahl wählen und sind nach dem 5. Februar 2023 umgezogen oder eingebürgert worden? Dann beachten Sie bitte Folgendes.