Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Lochhamer Schlages zu Bannwald

vom 9. Juni 1985

Bekanntmachung:                            ABl. des Landkreises München Nr. 16 vom 18.06.1985

Aufgrund von Art. 11, 37 und 38 des Waldgesetzes für Bayern (Bayerisches Waldgesetz – BayWaldG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1982 (GVBl. S. 824), geändert durch Gesetz vom 21.07.1983 (GVBl. S. 508), erlässt das Landratsamt München folgende

Rechtsverordnung:

§ 1 Bannwald

Der Lochhamer Schlag im Gebiet der Gemeinde Gräfelfing und der Landeshauptstadt München wird mit den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.

§ 2 Grenzbeschreibung

(1)  Die Grenzen des Bannwaldes sind rot in einer Karte, Maßstab 1 : 5000, ausgefertigt durch das Landratsamt München am 28.05.1985 und durch Schraffur in einer Karte, Maßstab 1 : 25000 (Anhang)*), eingetragen.

Die Karte, Maßstab 1 : 5000, ist beim Landratsamt München und der Landeshauptstadt München – Kreisverwaltungsreferat – niedergelegt. Sie wird dort als Bestandteil dieser Verordnung archivmäßig verwahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Die Karte, Maßstab 1 : 25000 (Anhang) *), wird als Bestandteil mit dieser Verordnung veröffentlicht. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Verordnung ist die archivmäßig verwahrte Karte, Maßstab 1 : 5000, maßgebend.

(2)  Ausgenommen vom Geltungsbereich der Verordnung ist die Bundesautobahn A 96 mit den in § 1 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz in der Fassung vom 01.10.1974 (BGBl. I 1974 S. 2413, ber.
S. 2908), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.06.1980 (BGBl. I S. 649), genannten Bestandteilen.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1985 in Kraft.

 

München, den 9. Juni 1985

 

Landratsamt München

Dr. Gillessen

Landrat

 

*) Von einem Abdruck der Karte wurde abgesehen.