Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald

vom 5. April 1993

Bekanntmachung:                            30.04.1993 (MüABl. S. 114)

Aufgrund von Art. 11, 37 und 38 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1982 (BayRS 7902-1-E), zuletzt geändert durch Gesetz von
20.12.1983 (GVBl. S. 1102), erlässt das Landratsamt München folgende

Rechtsverordnung:

§ 1 Bannwald

Der Forstenrieder Park und der Staatsforst Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München wird mit den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.

§ 2 Grenzbeschreibung

Die Grenzen des Bannwaldes sind durch eine schwarze Begrenzungslinie in einer Karte, Maßstab
1 : 5000, ausgefertigt durch das Landratsamt München am 05.04.1993 und durch Schraffur in einer Karte, Maßstab 1 : 25000 (Anhang)*), eingetragen. Die Karte, Maßstab 1 : 5000, ist bei den Landratsämtern München und Starnberg sowie bei der Landeshauptstadt München niedergelegt. Sie wird dort als Bestandteil dieser Verordnung archivmäßig verwahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Die Karte, Maßstab 1 : 25000, wird als Bestandteil mit dieser Verordnung veröffentlicht und dient zur Orientierung über die Lage des Bannwaldes. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Verordnung ist die archivmäßig verwahrte Karte, Maßstab 1 : 5000 (Innenrand der Begrenzungslinie), maßgebend.

§ 3 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald vom 3. Januar 1989 außer Kraft.

*) Anhang: Karte Maßstab 1 : 25000

 

München, 5. April 1993

Landratsamt München

Dr. Gillessen

Landrat



*) Von einem Abdruck der Karte wurde abgesehen