Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald
vom 5. April 1993
Bekanntmachung: 30.04.1993 (MüABl. S. 114)
Aufgrund von Art. 11, 37 und 38 des Waldgesetzes für Bayern
(BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1982 (BayRS 7902-1-E),
zuletzt geändert durch Gesetz von
20.12.1983 (GVBl. S. 1102), erlässt das Landratsamt München folgende
Rechtsverordnung:
§ 1 Bannwald
Der Forstenrieder Park und der Staatsforst Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München wird mit den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.
§ 2 Grenzbeschreibung
Die Grenzen des Bannwaldes sind durch eine schwarze
Begrenzungslinie in einer Karte, Maßstab
1 : 5000, ausgefertigt durch das Landratsamt München am 05.04.1993 und durch
Schraffur in einer Karte, Maßstab 1 : 25000 (Anhang)*),
eingetragen. Die Karte, Maßstab 1 : 5000, ist bei den Landratsämtern München
und Starnberg sowie bei der Landeshauptstadt München niedergelegt. Sie wird
dort als Bestandteil dieser Verordnung archivmäßig verwahrt und ist während der
Dienststunden allgemein zugänglich. Die Karte, Maßstab 1 : 25000, wird als
Bestandteil mit dieser Verordnung veröffentlicht und dient zur Orientierung
über die Lage des Bannwaldes. In Zweifelsfällen über den genauen
Geltungsbereich der Verordnung ist die archivmäßig verwahrte Karte, Maßstab 1 :
5000 (Innenrand der Begrenzungslinie), maßgebend.
§ 3 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung des Forstenrieder Parkes und des Staatsforstes Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern in den Landkreisen München und Starnberg sowie der Landeshauptstadt München zu Bannwald vom 3. Januar 1989 außer Kraft.
*) Anhang: Karte Maßstab 1 : 25000
München, 5. April 1993
Landratsamt München
Dr. Gillessen
Landrat