Erläuterung

Im Anhang werden Verwaltungsvorschriften und allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt München abgedruckt, ferner auch solche Rechtsnormen, die zwar nicht von der Landeshauptstadt selbst erlassen worden sind, die jedoch für einen großen Kreis auch Außenstehender Bedeutung haben. Außer Kraft getretene Ortsvorschriften der Landeshauptstadt München werden nur dann in den Anhang aufgenommen, wenn sie für noch nicht abgeschlossene Verfahren weiter von allgemeiner Bedeutung sind. Nicht aufgenommen wegen des Umfangs wurde das Vergabehandbuch für Bauleistungen, das Vergabehandbuch für Leistungen sowie der Mietspiegel der Landeshauptstadt München.

 

Die Vorschriften sind nicht durchnummeriert, sondern werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

 

Der Anhang enthält folgende Vorschriften:

 

Artothek - Benutzungsbedingungen

Aufgrabungsordnung

BannwaldV       - Forstenrieder Park

BannwaldV       - Isarauen

BannwaldV       - Kreuzlinger Forst

BannwaldV       - Lochhamer Schlag

BannwaldV       - München-Nord

BannwaldV       - München-Südost

Bezirksausschüsse - Geschäftsordnung

NaturschutzgebieteV (Schwarzhölzl)

NaturschutzgebieteV (Allacher Lohe)

NaturschutzgebieteV (Panzerwiese und Hartelholz)

NaturschutzgebieteV (Südliche Fröttmaninger Heide)

NaturschutzgebieteV (Südliche Fröttmaninger Heide – BeschränkungsV)

Sondernutzungsrichtlinien

SperrbezirkV (Prostituierte)

Stadtrat-Geschäftsordnung

Staffel 9 - V

Staffel 9 - Richtlinien

Wasserschutzgebiet (Karlsfeld, Feldmoching)

Wohnraumzweckentfremdung - Vollzugsbekanntmachung