Vorbemerkung zu den Veränderungssperren

Die Satzungen über die Veränderungssperren sind nach Stadtbezirken geordnet in der nachfolgenden Liste aufgeführt, aus der sich die Art der Veränderungssperre, das Gebiet, das Ausfertigungsdatum und die Bekanntmachung im Münchner Amtsblatt sowie das Datum des Außerkrafttretens ergeben.

Es wird davon abgesehen, die Satzungstexte sowie die dazugehörigen Lagepläne wiederzugeben, da es sich um Ortsrecht von nur begrenzter Dauer handelt.

Durch die Anführung der Fundstelle in der Liste ist gewährleistet, dass der Wortlaut und der genaue Umgriff des Gebietes der Veränderungssperren aus mitabgedruckten Lageplänen jederzeit im Amtsblatt der Landeshauptstadt München nachgesehen werden können.

 


Nummer und Art der Veränderungs-sperre



Gebiet


Satzung vom
(Ausfertigungs- datum)

Bekanntmachung vom
im MüABl.


Datum des Außerkraft- tretens

Datum

Fundstelle

 

Jahr­gang

Nr.

Seite

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderungs-sperre Nr. 661

Boschetsrieder Straße (südlich), Aidenbachstraße (westlich), ehemaliges Industriegleis (nördlich), Geisenhausener Straße (östlich)
Flurstücke Nrn. 363/2, 363/14

Bebauungsplan Nr. 2188

Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Verlängerung:

08.02.2024

 

 

 

 

 

 

 



16.04.2025

01.03.2024

 

 

 

 

 




 

30.04.2025

2024

 

 

 

 

 

 




2025

6

 

 

 

 

 

 




12

149

 

 

 

 

 




 

228

30.04.2025

 

 

 

 

 

 




30.04.2026

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderungs-sperre Nr. 662

Flurstücke Nr. 472/620 und Nr. 472/619

Gemarkung Schwabing

Stadtbezirk 4 – Schwabing-West

Verlängerung:

07.08.2024

 



26.07.2025

20.08.2024

 



20.08.2025

2024

 



2025

23

 



22

636

 



470

20.08.2025





20.08.2026