Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses

vom 3. Mai 1993

Stadtratsbeschluss:                        22.04.1993

Bekanntmachung:                            19.05.1993 (MüABl. S. 154)

Änderung:                                18.12.2000 (MüABl. S. 545)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Umlegungsausschüsse nach dem Bundesbaugesetz vom 30.09.1974 (BayRS 2130-7-I), folgende Satzung:

§ 1  

Die Mitglieder des Umlegungsausschusses nach § 46 Abs. 2 des Baugesetzbuches i.V.m. § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten vom 18. 01.1961 (BayRS 2130-1-I) erhalten ein Sitzungsgeld von 20,45 Euro.

§ 2  

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.