Satzung über die Gebühren für die Benutzung des GeodatenService der Landeshauptstadt München (GeodatenService-Gebührensatzung)
vom 18. Dezember 2000
Stadtratsbeschluss: 13.12.2000
Bekanntmachung: 20.12.2000 (MüABl. S. 529)
Änderungen:
18.12.2000 (MüABl.
S. 537)
13.08.2001 (MüABl. S. 321)
13.08.2001 (MüABl. S. 322)
24.05.2002 (MüABl. S. 429)
03.04.2003 (MüABl. S. 108, ber.
S. 172)
25.03.2004 (MüABl. S. 126)
07.06.2006 (MüABl. S. 222)
16.07.2009 (MüABl. S. 202)
16.08.2011 (MüABl. S. 245)
24.04.2014 (MüABl. S. 474)
15.05.2018 (MüABl. S. 201)
01.04.2022 (MüABl. S. 207)
Die Landeshauptstadt München
erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des
Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl.
S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.07.1998 (GVBl. S. 424), folgende Satzung:
§ 1 Gebührenpflicht
(1) Für die Inanspruchnahme des Geodatenservice München (GeodatenService) werden Benutzungsgebühren erhoben. Amtshandlungen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayKG, die mit der Inanspruchnahme des GeodatenService im engen Zusammenhang stehen, werden mit der Benutzungsgebühr abgegolten.
(2) Erbringt der GeodatenService auf Antrag eines Benutzers Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis (§ 2) aufgeführt sind, so sind vom Benutzer die dem GeodatenService entstandenen Kosten in tatsächlicher Höhe zu ersetzen. Es werden hierfür Gebühren nach dem Zeitaufwand und Auslagen erhoben.
§ 2 Gebührensatz
Die Gebühren bemessen sich nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage). Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Zusammensetzung der Gebühren
Soweit in dieser Satzung keine andere Regelung getroffen ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach dem Zeit- und Materialaufwand. Die Zeitgebühren errechnen sich nach der für die Leistung aufgewendeten, für jeden Bediensteten auf halbe Stunden auf- oder abgerundeten Arbeitszeit. Nicht berücksichtigt werden
1. die Zeit der An- und Abreise bei Arbeiten im
Außendienst,
2. die Zeit für Arbeiten, die den Gebührenschuldnern
aus Billigkeitsgründen nicht angerechnet werden
kann.
§ 4 Zuschläge
Für Leistungen, die wegen besonderer, vom Geodatenservice nicht zu vertretender Umstände außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erbracht werden, wird ein Sonderzuschlag erhoben.
§ 5 Auslagen
Neben den Gebühren werden folgende Auslagen erhoben:
1. Entgelte für die Beförderung und Zustellung von Sendungen, ausgenommen Entgelte für Briefsendungen,
2. Aufwendungen für besonders teures Verpackungsmaterial
(Kartenroller, Packbretter u.ä.),
3. Aufwendungen für Datenträger (CDs, DVDs u.ä.),
4. Aufwendungen für Material, das für die
Bezeichnung, Abmarkung und Sicherung der Grenz- und Vermessungspunkte verwendet
wird,
5. Beiträge, die anderen Behörden oder anderen
Personen für ihre Tätigkeit zustehen,
6. die auf die Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen
entfallende Umsatzsteuer.
§ 6 Ermäßigung
Für wissenschaftliche, schulische oder kulturelle Zwecke ohne Gewinnerzielung werden digitale Geodaten bis zu einem Kontingent von 500,-- Euro pro Jahr und Kunden geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Solle der Datenwert das geldleistungsfreie Kontingent überschreiten, wird auf den kostenpflichtigen Restbetrag ein Rabatt von 75 % eingeräumt. Die Gewährung der genannten Ermäßigungen erfolgt bei wissenschaftlichen und schulischen Zwecken nur gegen Nachweis.
§ 7 Schuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, wer den GeodatenService in Anspruch genommen hat oder ein Tätigwerden des GeodatenService in sonstiger Weise veranlasst hat. Schuldner ist auch, wer sich dem GeodatenService gegenüber schriftlich zur Tragung der Gebühren und Auslagen bereit erklärt hat oder wer für die Zahlung der Gebühren und Auslagen kraft Gesetzes haftet.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 8 Entstehen der Schuld, Fälligkeit
(1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit dem Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen des GeodatenService.
(2) Gebühren und Auslagen werden mit Beendigung der Leistung fällig.
(3) Sollte bei der Inanspruchnahme des GeodatenService die Erhebung der Benutzungsgebühren umsatzsteuerpflichtig werden, ist die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
§ 9 Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht
Die Inanspruchnahme des GeodatenService kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden. Urkunden, Schriftstücke, Karten, Zeichnungen und Datenträger können bis zur Bezahlung der geschuldeten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.
§ 10 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Städtischen Vermessungsamtes der Landeshauptstadt München (Vermessungsamtsgebührensatzung) vom 15. Dezember 1992 (MüABl. S. 413) in der Fassung der Satzung vom 22. September 1999 (MüABl. S. 241) außer Kraft.
(2) Soweit Leistungen aus mehreren Teilen im Sinne des Gebührenverzeichnisses bestehen, wird für die Teile der Leistungen, die vor dem 01.05.2022 erbracht wurden, die Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis der GeodatenService-Gebührensatzung vom 20.12.2000 (MüABl. S. 529) in der Fassung vom 15.05.2018 (MüABl. S. 201) berechnet.
Gebührenverzeichnis
(Anlage)
1 |
Gebühren für Grenzfeststellungen
und Fortführungsvermessungen |
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Die Gebühren für Grenzfeststellungen und
Fortführungsvermessungen werden für Personen und Organisationen,
die nicht zur Stadtverwaltung der LH München gehören,
gemäß der Verordnung über die Benutzungsgebühren der
unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm, BayRS 2013-2-9-F) in der jeweils gültigen Fassung
erhoben. Die Ausführungen zu Gebühren für Katasterneuvermessungen, Umlegungen und vereinfachte Umlegungen, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Auslagen und Befreiungen, Erstattungsverzicht sowie die Anlage (zu § 10 Abs. 1 GebOVerm) Gebührenverzeichnis (GebVz) finden keine Anwendung. Ein Dringlichkeitszuschlag wird nicht erhoben. |
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2 |
Leistungen nach Zeitaufwand |
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2.1 |
Werden für Leistungen nach den Ziffern 3. bis 6. Gebühren nach dem Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde: |
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1.
Für Beamt*innen der Besoldungsgruppen A4
bis A9 |
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2.
Für Beamt*innen der Besoldungsgruppen A10
bis A16 |
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2.2 |
Sonderzuschlag nach § 4 |
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Die Stundensätze nach Ziffer 2.1 erhöhen sich für |
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|
Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit um |
30 v.H. |
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Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um |
50 v.H. |
|
Arbeiten unter erschwerten oder
gefährlichen Bedingungen |
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3 |
Technische
Vermessungsleistungen |
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3.1 |
Vermessungsleistungen, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.2 fallen, werden nach Ziffer 1.4 der Anlage 1 zur HOAI in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet. |
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3.2 |
Gebühren für die Absteckung von Einzelpunkten, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.1 fallen. |
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|
Die Gebühr bemisst sich nach
der Anzahl der in der Örtlichkeit abgesteckten Punkte. |
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|
1. für den ersten Punkt |
275,-- Euro |
|
2. für den zweiten und alle weiteren Punkte je |
65,-- Euro |
3.3 |
Fallen umfangreiche Vermessungsarbeiten im Lage- und Höhenfestpunktfeld als Vorleistung für die Absteckungsarbeiten an, werden zusätzlich Zeitgebühren nach Ziffer 2 erhoben. |
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3.4 |
Vermessungsleistungen, die nicht
unter die Ziffern 3.1 - 3.3 fallen, werden nach |
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3.5 |
Koordinaten |
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|
für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr) |
30,-- Euro |
|
für jeden weiteren Punkt |
0,20 Euro |
4 |
Vermessungsunterlagen,
Bescheinigungen, Auskünfte aus öffentlichen Büchern |
|
4.1 |
Höhenfestpunkte |
|
|
1. für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr) |
20,-- Euro |
|
2. für jeden weiteren Punkt |
10,-- Euro |
4.2 |
Höhenfestpunktverzeichnis |
|
|
Erstabgabe |
2.000,-- Euro |
|
Update (einmal pro Jahr) |
440,-- Euro |
4.3 |
Bescheinigung und beglaubigte Abschriften |
|
4.3.1 |
Kopien im Format bis einschließlich |
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|
DIN A4 |
1,-- Euro |
|
DIN A3 |
2,-- Euro |
|
Beglaubigung (unabhängig von der Seitenzahl) |
5,-- Euro |
4.3.2 |
Auszüge aus Fortführungsnachweisen |
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|
Mindestgebühr |
5,-- Euro |
|
je Seite DIN A4 schwarz-weiß |
1,50 Euro |
|
je Seite DIN A3 schwarz-weiß |
2,50 Euro |
|
je Seite DIN A4
farbig
|
3,-- Euro |
|
je Seite DIN A3 farbig |
5,-- Euro |
4.4 |
Auskünfte aus
öffentlichen Büchern |
|
|
Auskunft aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch |
|
|
je Flurstück |
5,-- Euro |
|
Auszug aus dem DV-Grundbuch |
15,-- Euro |
|
Sonstige Recherchen in öffentlichen Büchern werden nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 verrechnet. |
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5 |
Abgabe von Grundlagen für die Bauvorlage und Bauplanung |
|
5.1 |
Amtlicher Lageplan für Bauanträge |
|
|
Bei gleichzeitiger Bestellung von
Vektordaten (z. B. DXF, DWG) gewährt. |
25 % |
5.1.1 |
Amtlicher Lageplan mit Angaben des Baureferates und des Höchstgrundwasserstandes (analog und digital) |
175,-- Euro |
5.1.2 |
Amtlicher Lageplan ohne Angaben des Baureferates und Höchstgrundwasserstandes (analog und digital) |
110,-- Euro |
5.1.3 |
Aktualisierung
des Amtlichen Lageplans, dessen Ausfertigung länger als ein Jahr
zurückliegt |
90,-- Euro |
5.1.4 |
Für Amtliche Lagepläne, die die Standardausgabe hinsichtlich Format, Umfang oder Schwierigkeit wesentlich übersteigen, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) erhoben. |
|
5.1.5 |
Abgabe von Zwischenergebnissen innerhalb des Bearbeitungszeitraumes |
35,-- Euro |
5.1.6 |
Unterlagen für einfache Bauvorlage |
45,-- Euro |
5.2 |
Abgabe von Grundwasserhöhen des Höchstgrundwasserstandes |
|
|
jede erste Höhe eines Grundstücks (inkl. Grundgebühr) |
35,--Euro |
|
jede weitere Höhe eines Grundstücks |
5,-- Euro |
5.3 |
Abgabe von Bauraumkoordinaten des Baulinienkatasters |
|
|
Grundpreis inkl. 4 Punkte |
190,-- Euro |
|
5. bis 20. Punkt je |
15,-- Euro |
|
jeder weitere Punkt |
5,-- Euro |
5.4 |
Bebauungsplankopien als Datei im Rasterformat (PDF) |
|
|
Pauschalpreis (Plan- und Textteil) |
35,-- Euro |
6 |
Geodaten des GeodatenService München |
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6.1 |
Analoge Geodaten |
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6.1.1 |
Stadtweite Produkte |
|
|
Stadtplan |
11,-- Euro |
|
Übersichtskarte 1 : 40.000 Basiskarte ca. DIN A1 |
10,-- Euro |
|
Übersichtskarte 1 : 40.000 mit Thema (z. B. Postleitzahlen, Stadtviertel etc.) |
13,-- Euro |
|
Rabatt bei einer Abnahme von mehr als 10 Stück |
10 v. H. |
|
Rabatt für Wiederverkäufer (Mindestabnahmemenge: 5 Stück) |
40 v. H. |
6.1.2 |
Auszüge auf Papier |
|
|
Die Gebühr bemisst sich nach Größe des Endprodukts. Mehrfertigungen können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn gleichzeitig eine Erstfertigung erstellt wird |
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|
Stadtgrundkarte, Amtlicher Stadtplan, Übersichtskarten, Luftbilder (aktuell / historisch), Bebauungspläne |
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|
DIN A4 |
20,-- Euro |
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DIN A3 |
25,-- Euro |
|
DIN A2 |
33,-- Euro |
|
DIN A1 |
55,-- Euro |
|
DIN A0 |
82,-- Euro |
|
Mehrfertigungen |
|
|
DIN A4 (pro Mehrfertigung) |
1,-- Euro |
|
DIN A3 (pro Mehrfertigung) |
2,-- Euro |
|
DIN A2 (pro Mehrfertigung) |
3,-- Euro |
|
DIN A1 (pro Mehrfertigung) |
5,-- Euro |
|
DIN A0 (pro Mehrfertigung) |
8,-- Euro |
|
Aufpreis für Sondermedien Transparent, Folie, Präsentationspapier etc. zzgl. |
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6.1.3 |
Sonderanfertigung nach Kund*innenwunsch |
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|
Sonderanfertigungen sind Auszüge nach Kund*innenwunsch. Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 6.1.1 - 6.1.2 - je nach Aufwand wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) berechnet. |
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6.2 |
Digitale Geodaten |
|
6.2.1 |
Digitale Geodaten im Rasterformat |
|
6.2.1.1 |
Rasterdaten stadtweit, großflächig, hochauflösend, georeferenziert (z. B.: Luftbild, DOM, DGM etc.) |
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|
Die Gebühren bemessen sich je Datensatz |
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|
Datensatz stadtweit |
6.000,-- Euro |
|
Datensatz nach km² (Grundpreis 2 km²) |
150,-- Euro |
|
Datensatz jeder weitere km² |
50,-- Euro |
6.2.1.2 |
Rasterdaten im Ausschnitt: |
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|
Datensätze: |
|
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Die genannten Datensätze
werden mit einer maximalen Auflösung von 300 dpi abgegeben. |
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|
DIN A4 |
25,-- Euro |
|
DIN A3 |
30,-- Euro |
|
DIN A2 |
50,-- Euro |
|
DIN A1 |
75,-- Euro |
|
DIN A0 |
110,-- Euro |
6.2.2 |
Digitale Geodaten im Vektorformat |
|
6.2.2.1 |
Vektordaten stadtweit |
|
|
Vektordaten werden in einschlägigen CAD- und GIS-Formaten bereitgestellt. |
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|
Topografie |
6.000,-- Euro |
|
geplante Gebäude |
1.500,-- Euro |
|
Höhenfestpunkte |
2.000,-- Euro |
|
Baurecht (Baulinien, Bebauungsplanumgriffe etc.) |
5.000,-- Euro |
|
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke)* |
50,-- Euro |
|
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile)* |
100,-- Euro |
|
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile, Stadtviertel)* |
200,-- Euro |
|
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile, Stadtviertel, Baublöcke) |
1.500,-- Euro |
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*: Die gekennzeichneten Datensätze werden in bestimmten Vektorformaten über das Open Data Portal der Landeshauptstadt München geldleistungsfrei bereitgestellt. Für dort nicht aufgeführte Dateiformate erfolgt eine Abrechnung gemäß der genannten Preise. |
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3D-Geodaten (Gebäude, Geländemodell) |
10.000,-- Euro |
6.2.2.2 |
Vektordaten im Ausschnitt |
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Digitale Stadtgrundkarte Ausschnitt nach ha (Grundpreis 2 ha) |
100,-- Euro |
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Digitale Stadtgrundkarte jeder weitere ha |
19,-- Euro |
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3D-Geodaten Ausschnitt nach ha (Grundpreis 2 ha) |
100,-- Euro |
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3D-Geodaten jeder weitere ha |
19,-- Euro |
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Bei gleichzeitiger Bestellung von 2D-Vektordaten aus der Digitalen Stadtgrundkarte und 3D-Vektordaten wird ein Rabatt von 50 % auf die 3D-Vektordaten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datensätze im identischen Umgriff liegen. |
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6.2.3 |
Digitale Geodaten im Listenformat |
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Geocodierte Adressen stadtweit |
1.000,-- Euro |
|
Fortführungsliste
Hausnummern |
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6.2.4 |
Sonderanfertigung nach Kund*innenwunsch |
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Sonderanfertigungen sind
Ausspielungen nach Kund*innenwunsch. |
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6.3 |
Geodaten online |
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Geodatendienste des GeodatenService München werden über das GeoPortal München bereitgestellt. Näheres zur Nutzung der Geodatendienste regeln die Nutzungsbedingungen, die pro Geodatendienst zur Verfügung gestellt werden. |
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Geoinfo
(durch BayernD geschützter Zugriff auf die
Stadtgrundkarte) |
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