Satzung über die Gebühren für die Benutzung des GeodatenService der Landeshauptstadt München (GeodatenService-Gebührensatzung)

vom 18. Dezember 2000

Stadtratsbeschluss:                         13.12.2000

Bekanntmachung:                            20.12.2000 (MüABl. S. 529)

Änderungen:                                      18.12.2000 (MüABl. S. 537)
13.08.2001 (MüABl. S. 321)
13.08.2001 (MüABl. S. 322)
24.05.2002 (MüABl. S. 429)
03.04.2003 (MüABl. S. 108, ber. S. 172)
25.03.2004 (MüABl. S. 126)
07.06.2006 (MüABl. S. 222)
16.07.2009 (MüABl. S. 202)
16.08.2011 (MüABl. S. 245)
24.04.2014 (MüABl. S. 474)
15.05.2018 (MüABl. S. 201)
01.04.2022 (MüABl. S. 207)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.1998 (GVBl. S. 424), folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht

(1) Für die Inanspruchnahme des Geodatenservice München (GeodatenService) werden Benutzungsgebühren erhoben. Amtshandlungen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayKG, die mit der Inanspruchnahme des GeodatenService im engen Zusammenhang stehen, werden mit der Benutzungsgebühr abgegolten.

(2) Erbringt der GeodatenService auf Antrag eines Benutzers Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis (§ 2) aufgeführt sind, so sind vom Benutzer die dem GeodatenService entstandenen Kosten in tatsächlicher Höhe zu ersetzen. Es werden hierfür Gebühren nach dem Zeitaufwand und Auslagen erhoben. 

§ 2 Gebührensatz

Die Gebühren bemessen sich nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage). Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Zusammensetzung der Gebühren

Soweit in dieser Satzung keine andere Regelung getroffen ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach dem Zeit- und Materialaufwand. Die Zeitgebühren errechnen sich nach der für die Leistung aufgewendeten, für jeden Bediensteten auf halbe Stunden auf- oder abgerundeten Arbeitszeit. Nicht berücksichtigt werden

1.    die Zeit der An- und Abreise bei Arbeiten im Außendienst,

2.    die Zeit für Arbeiten, die den Gebührenschuldnern aus Billigkeitsgründen nicht angerechnet werden kann.

§ 4 Zuschläge

Für Leistungen, die wegen besonderer, vom Geodatenservice nicht zu vertretender Umstände außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erbracht werden, wird ein Sonderzuschlag erhoben.

§ 5 Auslagen

Neben den Gebühren werden folgende Auslagen erhoben:

1.    Entgelte für die Beförderung und Zustellung von Sendungen, ausgenommen Entgelte für Briefsendungen,

2.    Aufwendungen für besonders teures Verpackungsmaterial (Kartenroller, Packbretter u.ä.),

3.    Aufwendungen für Datenträger (CDs, DVDs u.ä.),

4.    Aufwendungen für Material, das für die Bezeichnung, Abmarkung und Sicherung der Grenz- und Vermessungspunkte verwendet wird,

5.    Beiträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehen,

6.    die auf die Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen entfallende Umsatzsteuer.

§ 6 Ermäßigung

Für wissenschaftliche, schulische oder kulturelle Zwecke ohne Gewinnerzielung werden digitale Geodaten bis zu einem Kontingent von 500,-- Euro pro Jahr und Kunden geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Solle der Datenwert das geldleistungsfreie Kontingent überschreiten, wird auf den kostenpflichtigen Restbetrag ein Rabatt von 75 % eingeräumt. Die Gewährung der genannten Ermäßigungen erfolgt bei wissenschaftlichen und schulischen Zwecken nur gegen Nachweis.

§ 7 Schuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, wer den GeodatenService in Anspruch genommen hat oder ein Tätigwerden des GeodatenService in sonstiger Weise veranlasst hat. Schuldner ist auch, wer sich dem GeodatenService gegenüber schriftlich zur Tragung der Gebühren und Auslagen bereit erklärt hat oder wer für die Zahlung der Gebühren und Auslagen kraft Gesetzes haftet.

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 8 Entstehen der Schuld, Fälligkeit

(1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit dem Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen des GeodatenService.

(2) Gebühren und Auslagen werden mit Beendigung der Leistung fällig.

(3) Sollte bei der Inanspruchnahme des GeodatenService die Erhebung der Benutzungsgebühren umsatzsteuerpflichtig werden, ist die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

§ 9 Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht

Die Inanspruchnahme des GeodatenService kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden. Urkunden, Schriftstücke, Karten, Zeichnungen und Datenträger können bis zur Bezahlung der geschuldeten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.

§ 10 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Städtischen Vermessungsamtes der Landeshauptstadt München (Vermessungsamtsgebührensatzung) vom 15. Dezember 1992 (MüABl. S. 413) in der Fassung der Satzung vom 22. September 1999 (MüABl. S. 241) außer Kraft.

(2) Soweit Leistungen aus mehreren Teilen im Sinne des Gebührenverzeichnisses bestehen, wird für die Teile der Leistungen, die vor dem 01.05.2022 erbracht wurden, die Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis der GeodatenService-Gebührensatzung vom 20.12.2000 (MüABl. S. 529) in der Fassung vom 15.05.2018 (MüABl. S. 201) berechnet.



Gebührenverzeichnis (Anlage)

1

Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen

 

 

Die Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen werden für Personen und Organisationen, die nicht zur Stadtverwaltung der LH München gehören, gemäß der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm, BayRS 2013-2-9-F) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
           

Die Ausführungen zu Gebühren für Katasterneuvermessungen, Umlegungen und vereinfachte Umlegungen, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Auslagen und Befreiungen, Erstattungsverzicht sowie die Anlage (zu § 10 Abs. 1 GebOVerm) Gebührenverzeichnis (GebVz) finden keine Anwendung.

Ein Dringlichkeitszuschlag wird nicht erhoben.

2

Leistungen nach Zeitaufwand

 

2.1

Werden für Leistungen nach den Ziffern 3. bis 6. Gebühren nach dem Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde:

 

1.     Für Beamt*innen der Besoldungsgruppen A4 bis A9
oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte


61,-- Euro

 

2.     Für Beamt*innen der Besoldungsgruppen A10 bis A16
oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte


82,-- Euro

2.2

Sonderzuschlag nach § 4

 

 

Die Stundensätze nach Ziffer 2.1 erhöhen sich für

 

 

Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit um

30 v.H.

 

Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um

50 v.H.

 

Arbeiten unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen
(Röhren-, Flussvermessungen u.ä.) um


100 v.H.

3

Technische Vermessungsleistungen

 

3.1

Vermessungsleistungen, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.2 fallen, werden nach Ziffer 1.4 der Anlage 1 zur HOAI in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet.

3.2

Gebühren für die Absteckung von Einzelpunkten, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.1 fallen.

 

Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit abgesteckten Punkte.
Die Gebühr beträgt:

 

1.     für den ersten Punkt

275,-- Euro

 

2.     für den zweiten und alle weiteren Punkte je

65,-- Euro

3.3

Fallen umfangreiche Vermessungsarbeiten im Lage- und Höhenfestpunktfeld als Vorleistung für die Absteckungsarbeiten an, werden zusätzlich Zeitgebühren nach Ziffer 2 erhoben.

3.4

Vermessungsleistungen, die nicht unter die Ziffern 3.1 - 3.3 fallen, werden nach
 Ziffer 2 abgerechnet.

3.5

Koordinaten

 

für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr)

30,-- Euro

 

für jeden weiteren Punkt

0,20 Euro

4

Vermessungsunterlagen, Bescheinigungen, Auskünfte aus öffentlichen Büchern

 

4.1

Höhenfestpunkte

 

 

1.     für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr)

20,-- Euro

 

2.     für jeden weiteren Punkt

10,-- Euro

4.2

Höhenfestpunktverzeichnis

 

 

Erstabgabe

2.000,-- Euro

 

Update (einmal pro Jahr)

440,-- Euro

4.3

Bescheinigung und beglaubigte Abschriften

 

4.3.1

Kopien im Format bis einschließlich

 

 

DIN A4

1,-- Euro

 

DIN A3

2,-- Euro

 

Beglaubigung (unabhängig von der Seitenzahl)

5,-- Euro

4.3.2

Auszüge aus Fortführungsnachweisen

 

 

Mindestgebühr

5,-- Euro

 

je Seite DIN A4 schwarz-weiß

1,50 Euro

 

je Seite DIN A3 schwarz-weiß

2,50 Euro

 

je Seite DIN A4 farbig                                                                                                                

3,-- Euro

 

je Seite DIN A3 farbig

5,-- Euro

4.4

Auskünfte aus öffentlichen Büchern
(nur für stadtinterne, dienstliche Zwecke)

 

 

Auskunft aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch

 

 

je Flurstück

5,-- Euro

 

Auszug aus dem DV-Grundbuch

15,-- Euro

 

Sonstige Recherchen in öffentlichen Büchern werden nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 verrechnet.

5

Abgabe von Grundlagen für die Bauvorlage und Bauplanung

 

5.1

Amtlicher Lageplan für Bauanträge

 

 

Bei gleichzeitiger Bestellung von Vektordaten (z. B. DXF, DWG)
aus der Digitalen Stadtgrundkarte (Kosten nach Ziffer 6.2.2.2) und/
oder von Luftbildern (Kosten nach Ziffer 6.2.1.2) des gleichen
Planaus­­schnittes wird ein Rabatt von jeweils

 gewährt.

 

 

 

25 %

5.1.1

Amtlicher Lageplan mit Angaben des Baureferates und des Höchstgrundwasserstandes (analog und digital)

175,-- Euro

5.1.2

Amtlicher Lageplan ohne Angaben des Baureferates und Höchstgrundwasserstandes (analog und digital)

110,-- Euro

5.1.3

Aktualisierung des Amtlichen Lageplans, dessen Ausfertigung länger als ein Jahr zurückliegt

90,-- Euro

5.1.4

Für Amtliche Lagepläne, die die Standardausgabe hinsichtlich Format, Umfang oder Schwierigkeit wesentlich übersteigen, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) erhoben.

5.1.5

Abgabe von Zwischenergebnissen innerhalb des Bearbeitungszeitraumes

35,-- Euro

5.1.6

Unterlagen für einfache Bauvorlage

45,-- Euro

5.2

Abgabe von Grundwasserhöhen des Höchstgrundwasserstandes

 

 

jede erste Höhe eines Grundstücks (inkl. Grundgebühr)

35,--Euro

 

jede weitere Höhe eines Grundstücks

5,-- Euro

5.3

Abgabe von Bauraumkoordinaten des Baulinienkatasters

 

 

Grundpreis inkl. 4 Punkte

190,-- Euro

 

5. bis 20. Punkt je

15,-- Euro

 

jeder weitere Punkt

5,-- Euro

5.4

Bebauungsplankopien als Datei im Rasterformat (PDF)

 

 

Pauschalpreis (Plan- und Textteil)

35,-- Euro

6

Geodaten des GeodatenService München

6.1

Analoge Geodaten

6.1.1

Stadtweite Produkte

 

Stadtplan

11,-- Euro

 

Übersichtskarte 1 : 40.000 Basiskarte ca. DIN A1

10,-- Euro

 

Übersichtskarte 1 : 40.000 mit Thema (z. B. Postleitzahlen, Stadtviertel etc.)

13,-- Euro

 

Rabatt bei einer Abnahme von mehr als 10 Stück

10 v. H.

 

Rabatt für Wiederverkäufer (Mindestabnahmemenge: 5 Stück)

40 v. H.

6.1.2

Auszüge auf Papier

 

Die Gebühr bemisst sich nach Größe des Endprodukts. Mehrfertigungen können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn gleichzeitig eine Erstfertigung erstellt wird

 

Stadtgrundkarte, Amtlicher Stadtplan, Übersichtskarten, Luftbilder (aktuell / historisch), Bebauungspläne

 

DIN A4

20,-- Euro

 

DIN A3

25,-- Euro

 

DIN A2

33,-- Euro

 

DIN A1

55,-- Euro

 

DIN A0

82,-- Euro

 

Mehrfertigungen

 

 

DIN A4 (pro Mehrfertigung)

1,-- Euro

 

DIN A3 (pro Mehrfertigung)

2,-- Euro

 

DIN A2 (pro Mehrfertigung)

3,-- Euro

 

DIN A1 (pro Mehrfertigung)

5,-- Euro

 

DIN A0 (pro Mehrfertigung)

8,-- Euro

 

Aufpreis für Sondermedien Transparent, Folie, Präsentationspapier etc. zzgl.


50 v. H.

6.1.3

Sonderanfertigung nach Kund*innenwunsch

 

 

Sonderanfertigungen sind Auszüge nach Kund*innenwunsch.

Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 6.1.1 - 6.1.2 - je nach Aufwand wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) berechnet.

6.2

Digitale Geodaten

6.2.1

Digitale Geodaten im Rasterformat

6.2.1.1

Rasterdaten stadtweit, großflächig, hochauflösend, georeferenziert (z. B.: Luftbild, DOM, DGM etc.)

 

Die Gebühren bemessen sich je Datensatz

 

 

Datensatz stadtweit

6.000,-- Euro

 

Datensatz nach km² (Grundpreis 2 km²)

150,-- Euro

 

Datensatz jeder weitere km²

50,-- Euro

6.2.1.2

Rasterdaten im Ausschnitt:

 

 

Datensätze:
- Stadtgrundkarte,
- Stadtkarte,
- Amtliche Stadtplan,
- Übersichtskarten,
- Luftbilder (aktuell / historisch)
- Bebauungspläne

 

 

Die genannten Datensätze werden mit einer maximalen Auflösung von 300 dpi abgegeben.
Der Datensatz Luftbilder stellt eine Ausnahme dar: Hier sind datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
Die Gebühren bemessen sich je Datensatz

 

DIN A4

25,-- Euro

 

DIN A3

30,-- Euro

 

DIN A2

50,-- Euro

 

DIN A1

75,-- Euro

 

DIN A0

110,-- Euro

6.2.2

Digitale Geodaten im Vektorformat

6.2.2.1

Vektordaten stadtweit

 

Vektordaten werden in einschlägigen CAD- und GIS-Formaten bereitgestellt.

 

Topografie

6.000,-- Euro

 

geplante Gebäude

1.500,-- Euro

 

Höhenfestpunkte

2.000,-- Euro

 

Baurecht (Baulinien, Bebauungsplanumgriffe etc.)

5.000,-- Euro

 

Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke)*

50,-- Euro

 

Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile)*

100,-- Euro

 

Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile, Stadtviertel)*

200,-- Euro

 

Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile, Stadtviertel, Baublöcke)

1.500,-- Euro

 

*: Die gekennzeichneten Datensätze werden in bestimmten Vektorformaten über das Open Data Portal der Landeshauptstadt München geldleistungsfrei bereitgestellt. Für dort nicht aufgeführte Dateiformate erfolgt eine Abrechnung gemäß der genannten Preise.

 

3D-Geodaten (Gebäude, Geländemodell)

10.000,-- Euro

6.2.2.2

Vektordaten im Ausschnitt

 

Digitale Stadtgrundkarte Ausschnitt nach ha (Grundpreis 2 ha)

100,-- Euro

 

Digitale Stadtgrundkarte jeder weitere ha

19,-- Euro

 

3D-Geodaten Ausschnitt nach ha (Grundpreis 2 ha)

100,-- Euro

 

3D-Geodaten jeder weitere ha

19,-- Euro

 

Bei gleichzeitiger Bestellung von 2D-Vektordaten aus der Digitalen Stadtgrundkarte und 3D-Vektordaten wird ein Rabatt von 50 % auf die 3D-Vektordaten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datensätze im identischen Umgriff liegen.

6.2.3

Digitale Geodaten im Listenformat

 

Geocodierte Adressen stadtweit
(Adresse, Postleitzahl, Stadtbezirke, Stadtbezirksteile, Stadtbezirksviertel, Baublöcke, Koordinate, etc.)

1.000,-- Euro

 

Fortführungsliste Hausnummern
(monatliche Ausgabe, PDF-Format)
Jahrespauschale



360,-- Euro

6.2.4

Sonderanfertigung nach Kund*innenwunsch

 

 

Sonderanfertigungen sind Ausspielungen nach Kund*innenwunsch.
Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 6.2.1 - 6.2.3 je nach Aufwand wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) berechnet.

6.3

Geodaten online

 

Geodatendienste des GeodatenService München werden über das GeoPortal München bereitgestellt. Näheres zur Nutzung der Geodatendienste regeln die Nutzungsbedingungen, die pro Geodatendienst zur Verfügung gestellt werden.

 

Geoinfo (durch BayernD geschützter Zugriff auf die Stadtgrundkarte)
pro Jahr


750,-- Euro