Satzung über die Gebühren für die Benutzung des GeodatenService der Landeshauptstadt München (GeodatenService-Gebührensatzung)
vom 18. Dezember 2000
Stadtratsbeschluss: 13.12.2000
Bekanntmachung: 20.12.2000 (MüABl. S. 529)
Änderungen:
18.12.2000 (MüABl.
S. 537)
13.08.2001 (MüABl. S. 321)
13.08.2001 (MüABl. S. 322)
24.05.2002 (MüABl. S. 429)
03.04.2003 (MüABl. S. 108, ber. S. 172)
25.03.2004 (MüABl. S. 126)
07.06.2006 (MüABl. S. 222)
16.07.2009 (MüABl. S. 202)
16.08.2011 (MüABl. S. 245)
24.04.2014 (MüABl. S. 474)
15.05.2018 (MüABl. S. 201)
Die Landeshauptstadt München
erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des
Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.1998 (GVBl.
S. 424), folgende Satzung:
§ 1 Gebührenpflicht
(1) Für die Inanspruchnahme des Geodatenservice München (GeodatenService) werden Benutzungsgebühren erhoben. Amtshandlungen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayKG, die mit der Inanspruchnahme des GeodatenService im engen Zusammenhang stehen, werden mit der Benutzungsgebühr abgegolten.
(2) Erbringt der GeodatenService auf Antrag eines Benutzers Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis (§ 2) aufgeführt sind, so sind vom Benutzer die dem GeodatenService entstandenen Kosten in tatsächlicher Höhe zu ersetzen. Es werden hierfür Gebühren nach dem Zeitaufwand und Auslagen erhoben.
§ 2 Gebührensatz
Die Gebühren bemessen sich nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage). Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Zusammensetzung der Gebühren
Soweit in dieser Satzung keine andere Regelung getroffen ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach dem Zeit- und Materialaufwand. Die Zeitgebühren errechnen sich nach der für die Leistung aufgewendeten, für jeden Bediensteten auf halbe Stunden auf- oder abgerundeten Arbeitszeit. Nicht berücksichtigt werden
1. die Zeit der An- und Abreise bei Arbeiten im
Außendienst,
2. die Zeit für Arbeiten, die den Gebührenschuldnern
aus Billigkeitsgründen nicht angerechnet werden kann.
§ 4 Zuschläge
Für Leistungen, die wegen besonderer, vom Geodatenservice nicht zu vertretender Umstände außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erbracht werden, wird ein Sonderzuschlag erhoben.
§ 5 Auslagen
Neben den Gebühren werden folgende Auslagen erhoben:
1. Entgelte für die Beförderung und Zustellung von Sendungen, ausgenommen Entgelte für Briefsendungen,
2. Aufwendungen für besonders teures Verpackungsmaterial
(Kartenroller, Packbretter u.ä.),
3. Aufwendungen für Datenträger (CDs, DVDs u.ä.),
4. Aufwendungen für Material, das für die
Bezeichnung, Abmarkung und Sicherung der Grenz- und Vermessungspunkte verwendet
wird,
5. Beiträge, die anderen Behörden oder anderen
Personen für ihre Tätigkeit zustehen,
6. die auf die Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen
entfallende Umsatzsteuer.
§ 6 Ermäßigung
Für wissenschaftliche, schulische oder kulturelle Zwecke ohne Gewinnerzielung werden digitale Geodaten bis zu einem Kontingent von 500,-- Euro pro Jahr und Kunden geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Solle der Datenwert das geldleistungsfreie Kontingent überschreiten, wird auf den kostenpflichtigen Restbetrag ein Rabatt von 75 % eingeräumt. Die Gewährung der genannten Ermäßigungen erfolgt bei wissenschaftlichen und schulischen Zwecken nur gegen Nachweis.
§ 7 Schuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, wer den GeodatenService in Anspruch genommen hat oder ein Tätigwerden des GeodatenService in sonstiger Weise veranlasst hat. Schuldner ist auch, wer sich dem GeodatenService gegenüber schriftlich zur Tragung der Gebühren und Auslagen bereit erklärt hat oder wer für die Zahlung der Gebühren und Auslagen kraft Gesetzes haftet.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 8 Entstehen der Schuld, Fälligkeit
(1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit dem Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen des GeodatenService.
(2) Gebühren und Auslagen werden mit Beendigung der Leistung fällig.
(3) Sollte bei der Inanspruchnahme des GeodatenService die Erhebung der Benutzungsgebühren umsatzsteuerpflichtig werden, ist die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
§ 9 Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht
Die Inanspruchnahme des GeodatenService kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden. Urkunden, Schriftstücke, Karten, Zeichnungen und Datenträger können bis zur Bezahlung der geschuldeten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.
§ 10 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Städtischen Vermessungsamtes der Landeshauptstadt München (Vermessungsamtsgebührensatzung) vom 15. Dezember 1992 (MüABl. S. 413) in der Fassung der Satzung vom 22. September 1999 (MüABl. S. 241) außer Kraft.
(2) Soweit Leistungen aus mehreren Teilen im Sinne des
Gebührenverzeichnisse bestehen, wird für die Teile der Leistungen,
die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erbracht wurden, die Gebühr nach
dem Gebührenverzeichnis der GeodatenService-Gebührensatzung
vom 20.12.2000 (MüABl. S. 529) in der Fassung
vom 24.04.2014 (MüABl. S. 474) berechnet.
Gebührenverzeichnis
(Anlage)
1 |
Gebühren für Grenzfeststellungen und
Fortführungsvermessungen |
|
1.1 |
Für Grenzfeststellungen und Teilungsvermessungen wird eine Gebühr nach Ziffer 1.2 erhoben. Sie gilt nicht für die Erfassung von Veränderungen an Gewässerflurstücken. Für die Aufmessung der Uferlinie und die katastertechnische Behandlung der betroffenen Flurstücke werden Gebühren nach dem Zeitaufwand erhoben. |
|
1.2 |
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkte sowie der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke. Die Gebühr beträgt: |
|
|
1. für den ersten Grenzpunkt je |
260,-- Euro |
|
2. für den zweiten bis 30. Grenzpunkt je |
85,-- Euro |
|
3. für den 31. bis 100. Grenzpunkt je |
70,-- Euro |
|
4. für jeden weiteren Grenzpunkte je |
60,-- Euro |
|
5. für das 1. Flurstück |
410,-- Euro |
|
6. für das 2. bis 10. Flurstück je |
170,-- Euro |
|
7. für das 11. bis 30. Flurstück je |
90,-- Euro |
|
8. für jedes weitere Flurstück |
55,-- Euro |
|
Für die Abrechnung werden jeweils Durchschnittsgebühren für Grenzpunkte und Flurstücke ermittelt. Diese errechnen sich aus der sich aus den Nummern 1 - 4 (Grenzpunkte) bzw. 5 - 8 (Flurstücke) der Ziffer 1.2 ergebenden Gebührensumme, geteilt durch die Anzahl der Grenzpunkte bzw. Flurstücke. |
|
1.3 |
Wird die Abmarkung zurückgestellt, so wird zusätzlich zur Grenzpunktgebühr nach Ziffer 1.2 für jeden nachträglich festzustellenden Grenzpunkt ein Zuschlag von je 30 Euro erhoben, der mit der ursprünglichen Leistung als Vorschuss erhoben wird. Für Grenzpunkte, bei denen keine rechtliche Notwendigkeit zur Abmarkung besteht, ermäßigt sich die Punktgebühr nach Ziffer 1.2 um je 20 Euro. Bei Flurstücken, deren Fläche 10 m2 oder kleiner ist, ermäßigt sich die Flurstücksgebühr nach Ziffer 1.2 jeweils um 50 v. H.. |
|
1.4 |
Für die nachträgliche Abänderung von Fortführungsnachweisen ohne Außendienst werden Gebühren nach Ziffer 1.9 erhoben. |
|
1.5 |
Für die Verschmelzung von Flurstücken werden Gebühren nach Ziffer 1.9 erhoben. |
|
1.6 |
Für nicht unwesentliche Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags, die von den Beteiligten zu vertreten sind, sind zusätzlich Gebühren nach Ziffer 1.9 und 1.11 zu erheben. |
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1.7 |
Mehrere Anträge nach Ziffer 1.1 sollen zur Berechnung der Gebühren zusammengefasst werden, wenn sie |
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|
1. in einem örtlichen Zusammenhang stehen und |
|
|
2. die Arbeiten im Außen- und Innendienst in einem geschlossenen Arbeitsgang erledigt werden. |
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1.8 |
Soweit kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart wird, erfolgt die Aufteilung der Gebühren bei mehreren Kostenschuldnern nach dem Aufwand. |
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1.9 |
Gebühren nach dem Zeitaufwand |
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|
Werden für Leistungen nach Ziffer 1.1 Gebühren nach dem Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde: |
|
|
1. für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A4 bis A9 oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte |
50,-- Euro |
|
2. für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A10 bis A16 oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte |
70,-- Euro |
1.10 |
Gebühren in besonderen Fällen |
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|
1. Wird ein Antrag nach Beginn, aber vor Abschluss der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen, sind die erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand (Ziffern 1.1 und 1.9) abzurechnen. |
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|
2. Nr. 1 gilt sinngemäß, wenn ein Antrag wegen Uneinigkeit der Beteiligten oder aus anderen Gründen, die der GeodatenService nicht zu vertreten hat, innerhalb angemessener Zeit nicht abschließend bearbeitet werden kann. |
|
|
3. Wird eine vorzeitig beendete Leistung auf erneuten Antrag hin oder nach Wegfall des Hindernisses fortgesetzt, so sind die nach Nr. 1 berechneten Gebühren insoweit anzurechnen, als durch die frühere Teilleistung Arbeitsaufwand eingespart wird. |
|
|
4. Rückvermessungen nach Art. 8 Abs. 5 des Vermessungs- und Katastergesetzes sind mit Zeitgebühren nach Ziffer 1.9 ohne Ansatz des Wertfaktors nach Ziffer 1.11 abzurechnen. |
|
|
5. Werden Aufträge vordringlich und außerhalb des normalen Geschäftsganges bearbeitet, erhöhen sich die Gebühren um 20 v. H.. |
|
1.11. |
Wertfaktoren |
|
1.11.1 |
Die Gebühren nach den Ziffern 1.1, 1.3, 1.5 und 1.9 sind mit den nachfolgenden Wertfaktoren, die den Bodenwert (Verkehrswert) im Bereich der betroffenen Flurstücke zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung berücksichtigen, zu multiplizieren: |
|
|
Nr. Bodenwert
je m2 |
Wertfaktor |
|
1. bis 5,-- Euro |
0,8 |
|
2. über 5,-- bis 25,-- Euro |
1,0 |
|
3. über 25,-- bis 50,-- Euro |
1,3 |
|
4. über 50,-- bis 200,-- Euro |
1,7 |
|
5. über 200,-- bis 500,-- Euro |
2,0 |
|
6. über 500,-- bis 2.500,-- Euro |
2,5 |
|
7. über 2.500,-- bis 4.000,-- Euro |
3,5 |
|
8. über 4.000,-- Euro |
4,0 |
|
Betroffene Flurstücke bei
Teilungsvermessungen sind die neu gebildeten Flurstücke. |
|
1.11.2 |
Bei Vermessungen von Verkehrs- und
Grünflächen werden die Wertfaktoren der angrenzenden
Flurstücke mit herangezogen. |
|
1.12 |
Gebühren
für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von
Gebäudeveränderungen |
|
1.12.1 |
Den Gebühren für die
Vermessung und katastertechnische Behandlung von
Gebäudeveränderungen werden die Baukosten der
Gebäudeveränderung, hilfsweise die gewöhnlichen
Herstellungskosten zugrunde gelegt. |
|
1.12.2 |
Die Gebühren werden je
Flurstück wie folgt bemessen: |
|
|
Nr. Baukosten |
Gebühr |
|
1. bis 25.000,-- Euro |
130,-- Euro |
|
2. über 25.000,-- bis 125.000,-- Euro |
330,-- Euro |
|
3. über 125.000,-- bis 300.000,-- Euro |
650,-- Euro |
|
4. über 300.000,-- bis 500.000,-- Euro |
990,-- Euro |
|
5. über
500.000,-- bis 1 Mio. Euro |
1.450,-- Euro |
|
6. über
1 Mio. bis 2,5 Mio. Euro |
2.100,-- Euro |
|
7. über
2,5 Mio. bis 5 Mio. Euro |
2.850,-- Euro |
|
8. über
5 Mio. bis 50 Mio. Euro |
|
|
9.
über
50 Mio. Euro |
|
1.12.3 |
Werden sonstige bauliche Anlagen auf Antrag eingemessen, richtet sich die Gebühr nach den Ziffern 1.12.1 und 1.12.2. |
|
2 |
Leistungen nach Zeitaufwand |
|
2.1 |
Werden für Leistungen nach den Ziffern 3. bis 9. Gebühren nach dem Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde: |
|
|
1. Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A4 bis A9 oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte |
|
|
2. Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A10 bis A16 oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte |
|
2.2 |
Sonderzuschlag nach § 4 |
|
|
Die Stundensätze nach Ziffer 2.1 erhöhen sich für |
|
|
Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit um |
30 v.H. |
|
Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um |
50 v.H. |
|
Arbeiten unter erschwerten oder gefährlichen
Bedingungen |
|
3 |
Technische Vermessungsleistungen |
|
3.1 |
Vermessungsleistungen, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.2 fallen, werden nach Ziffer 1.4 der Anlage 1 zur HOAI in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet. |
|
3.2 |
Gebühren für die Absteckung von Einzelpunkten, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.1 fallen. |
|
|
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der
Örtlichkeit abgesteckten Punkte. |
|
|
1. für den ersten Punkt |
250,-- Euro |
|
2. für den zweiten und alle weiteren Punkte je |
60,-- Euro |
3.3 |
Fallen umfangreiche Vermessungsarbeiten im Lage- und Höhenfestpunktfeld als Vorleistung für die Absteckungsarbeiten an, werden zusätzlich Zeitgebühren nach Ziffer 2 erhoben. |
|
3.4 |
Vermessungsleistungen, die nicht unter die Ziffern 3.1 -
3.3 fallen, werden nach |
|
3.5 |
Koordinaten |
|
|
für den
ersten Punkt (inkl. Grundgebühr) |
30,-- Euro |
|
für jeden
weiteren Punkt |
0,20 Euro |
4 |
Vermessungsunterlagen, Bescheinigungen, Auskünfte
aus öffentlichen Büchern |
|
4.1 |
Höhenfestpunkte |
|
|
1. für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr) |
20,-- Euro |
|
2. für jeden weiteren Punkt |
10,-- Euro |
4.2 |
Höhenfestpunktverzeichnis |
|
|
Erstabgabe |
1.800,-- Euro |
|
Update (einmal pro Jahr) |
400,-- Euro |
4.3 |
Bescheinigung und beglaubigte Abschriften |
|
4.3.1 |
Kopien im Format bis einschließlich |
|
|
DIN A4 |
1,-- Euro |
|
DIN A3 |
2,-- Euro |
|
Beglaubigung (unabhängig von der Seitenzahl) |
5,-- Euro |
4.3.2 |
Auszüge aus Fortführungsnachweisen |
|
|
Mindestgebühr |
5,-- Euro |
|
je Seite DIN A 4 schwarz-weiß |
1,50 Euro |
|
je Seite DIN A 3 schwarz-weiß |
2,50 Euro |
|
je Seite DIN A 4 farbig |
3,-- Euro |
|
je Seite DIN A 3 farbig |
5,-- Euro |
4.4 |
Auskünfte aus öffentlichen Büchern (nur für stadtinterne, dienstliche Zwecke) |
|
|
Auskunft aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch |
|
|
je Flurstück |
5,-- Euro |
|
Auszug aus dem DV-Grundbuch |
15,-- Euro |
|
Sonstige Recherchen in öffentlichen Büchern werden nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 verrechnet. |
|
5 |
Abgabe von
Grundlagen für die Bauvorlage und Bauplanung |
|
5.1 |
Amtlicher Lageplan für Bauanträge |
|
|
Bei gleichzeitiger Bestellung von Vektordaten (z. B. DXF,
DWG) aus der Digitalen
Stadtgrundkarte (Kosten nach Ziffer 8.4) und / oder von Luftbildern (Kosten
nach |
|
5.1.1 |
Amtlicher Lageplan mit Angaben des Baureferates und des Höchstgrundwasserstandes |
150,-- Euro |
5.1.2 |
Amtlicher Lageplan ohne Angaben des Baureferates und Höchstgrundwasserstandes (analog und digital) |
95,-- Euro |
5.1.3 |
Aktualisierung des Amtlichen Lageplans, dessen
Ausfertigung länger als ein Jahr zurückliegt |
75,-- Euro |
5.1.4 |
Für Amtliche Lagepläne, die die Standardausgabe hinsichtlich Format, Umfang oder Schwierigkeit wesentlich übersteigen, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) erhoben. |
|
5.1.5 |
Abgabe von Zwischenergebnissen innerhalb des Bearbeitungszeitraumes |
30,-- Euro |
5.1.6 |
Unterlagen für einfache Bauvorlage |
45,-- Euro |
5.2 |
Abgabe von Grundwasserhöhen des Höchstgrundwasserstandes |
|
|
jede erste Höhe eines Grundstücks (inkl. Grundgebühr) |
29,--Euro |
|
jede weitere Höhe eines Grundstücks |
5,-- Euro |
5.3 |
Abgabe von Bauraumkoordinaten des Baulinienkatasters |
|
|
Grundpreis inkl. 4 Punkte |
175,-- Euro |
|
5. bis 20. Punkt je |
10,-- Euro |
|
jeder weitere Punkt |
3,-- Euro |
5.4 |
Bebauungsplanausfertigung (kartonierte
Ausfertigungspläne 1. bis |
|
|
Bemessungsgrundlage für die Gebühr sind Flächengröße und Schwierigkeitsgrad. Fremdkosten und Auslagen werden anteilig verrechnet. |
|
5.4.1 |
Erstplan |
|
|
Grundpreis bei Standardschwierigkeit |
|
|
Zuschlag für größere Planungsumgriffe |
|
|
über 1 ha bis 5 ha |
320,-- Euro |
|
über 5 ha bis 10 ha |
160,-- Euro |
|
über 10 ha |
80,-- Euro |
|
Bei Bebauungsplänen, die den Standard hinsichtlich Informationsdichte, Aufwand für Grundlagenbeschaffung und Ausführung wesentlich übersteigen, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) verrechnet. |
|
5.4.2 |
Mehrfertigungen (2. bis 9. Plan) |
|
|
Die Gebühr je Plan beträgt 12,5 v. H. der Gebühr nach 5.4.1 |
|
5.5 |
Bebauungsplankopien |
|
5.5.1 |
Analog auf Papier |
|
|
Textteil pro Seite DIN A 4 |
wie Ziffer 4.3.1 |
|
Planteil nach Format |
wie Ziffer 6.1.2 |
5.5.2 |
Digital als Datei im Rasterformat (PDF) |
|
|
Pauschalpreis (Plan- und Textteil) |
30,-- Euro |
6 |
Geodaten des GeodatenService München |
|
6.1 |
Analoge Geodaten |
|
6.1.1 |
Stadtweite Produkte |
|
|
Stadtplan |
9,80 Euro |
|
Übersichtskarte 1 : 40.000 |
8,50 Euro |
|
Basiskarte ca. DIN A1 |
|
|
Übersichtskarte 1 : 40.000 mit Thema (z. B. Postleitzahlen, Stadtviertel etc.) |
11,50 Euro |
|
Rabatt bei einer Abnahme von mehr als 10 Stück |
10 v. H. |
|
Rabatt für Wiederverkäufer (Mindestabnahmemenge: 5 Stück) |
40 v. H. |
6.1.2 |
Auszüge auf Papier |
|
|
Die Gebühr bemisst sich nach Größe des Endprodukts. Mehrfertigungen können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn gleichzeitig eine Erstfertigung erstellt wird |
|
|
Stadtgrundkarte, Amtlicher Stadtplan, Übersichtskarten, Luftbilder (aktuell/historisch), Bebauungspläne |
|
|
DIN A4 |
19,50 Euro |
|
DIN A3 |
25,-- Euro |
|
DIN A2 |
33,-- Euro |
|
DIN A1 |
55,-- Euro |
|
DIN A0 |
82,-- Euro |
|
Mehrfertigungen DIN A4 – DIN A0 (Kopien) zu je |
10 v. H. |
|
Aufpreis für Sondermedien Transparent, Folie, Präsentationspapier etc. zzgl. |
50 v. H. |
6.1.3 |
Sonderanfertigung nach Kundenwunsch |
|
|
Sonderanfertigungen sind Auszüge nach Kundenwunsch. |
|
|
Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 6.1.1 – 6.1.2 - je nach Aufwand wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) berechnet. |
|
6.2 |
Digitale Geodaten |
|
6.2.1 |
Digitale Geodaten im Rasterformat |
|
|
Datensätze (georeferenziert, hochaufgelöst): |
|
|
Die Gebühren bemessen sich je Datensatz |
|
|
Datensatz stadtweit |
6.000,-- Euro |
|
Datensatz nach km² (Grundpreis 2 km²) |
150,-- Euro |
|
Datensatz jeder weitere km² |
50,-- Euro |
|
Datensätze: |
|
|
Die genannten Datensätze werden mit einer maximalen
Auflösung von 300 dpi abgegeben. |
|
|
DIN A4 |
25,-- Euro |
|
DIN A3 |
30,-- Euro |
|
DIN A2 |
50,-- Euro |
|
DIN A1 |
75,-- Euro |
|
DIN A0 |
110,-- Euro |
6.2.2 |
Digitale Geodaten im Vektorformat |
|
6.2.2.1 |
Vektordaten stadtweit |
|
|
Vektordaten werden in einschlägigen CAD- und GIS-Formaten bereitgestellt. |
|
|
Topografie |
6.000,-- Euro |
|
geplante Gebäude |
1.500,-- Euro |
|
Höhenfestpunkte |
2.000,-- Euro |
|
Baurecht (Baulinien, Bebauungsplanumgriffe etc.) |
5.000,-- Euro |
|
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke)* |
50,-- Euro |
|
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile)* |
100,-- Euro |
|
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile, Stadtviertel)* |
200,-- Euro |
|
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile, Stadtviertel, Baublöcke) |
1.500,-- Euro |
|
*: Die gekennzeichneten Datensätze werden in bestimmten Vektorformaten über das Open Data Portal der Landeshauptstadt München geldleistungsfrei bereitgestellt. Für dort nicht aufgeführte Dateiformate erfolgt eine Abrechnung gemäß der genannten Preise. |
|
|
3D-Geodaten (Gebäude, Geländemodell) |
10.000,-- Euro |
6.2.2.2 |
Vektordaten im Ausschnitt |
|
|
Digitale Stadtgrundkarte Ausschnitt nach ha (Grundpreis 2 ha) |
90,-- Euro |
|
Digitale Stadtgrundkarte jeder weitere ha |
17,-- Euro |
|
3D-Geodaten Ausschnitt nach ha (Grundpreis 2 ha) |
90,-- Euro |
|
3D-Geodaten jeder weitere ha |
17,-- Euro |
|
Bei gleichzeitiger Bestellung von 2D-Vektordaten aus der Digitalen Stadtgrundkarte und 3D-Vektordaten wird ein Rabatt von 50 % auf die 3D-Vektordaten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datensätze im identischen Umgriff liegen. |
|
6.2.3 |
Digitale Geodaten im Listenformat |
|
|
Geocodierte Adressen stadtweit |
1.000,-- Euro |
|
Adressen stadtweit |
750,-- Euro |
|
Fortführungsliste Hausnummern |
|
6.2.4 |
Sonderanfertigung nach Kundenwunsch |
|
|
Sonderanfertigungen sind Ausspielungen nach Kundenwunsch. |
|
|
Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 6.2.1 – 6.2.3 – je nach Aufwand wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) berechnet. |
|
6.3 |
Geodaten online |
|
|
Geodatendienste des GeodatenService München werden über das GeoPortal München bereitgestellt. Näheres zur Nutzung der Geodatendienste regeln die Nutzungsbedingungen, die pro Geodatendienst zur Verfügung gestellt werden. |
|
7 |
Nutzungsentgelte
für die Geodaten des GeodatenService
München |
|
|
Geodaten gemäß Ziffer 6 (d.h. Kartenwerke, Luftbilder, Adressen, etc.) sind unabhängig vom Medium (analog oder digital) urheberrechtlich geschützt. |
|
|
Näheres zu Nutzung und Entgelt wird geregelt durch: - die „Bedingungen für die Nutzung von Geobasisdaten und Geodiensten des GeodatenService München“ in aktueller Ausgabe, - die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen im GeoPortal München, - die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen des Open Data Portals der Landeshauptstadt München bei Datensätzen, die an dieser Stelle bereitgestellt werden sowie - die aktuell gültige Dienstanweisung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für Geobasisdaten. |