Verordnung der Landeshauptstadt München
über die Festsetzung der regionalen Regelsätze, nach
denen die Hilfe zum Lebensunterhalt bemessen wird (Regelsatzfestsetzungsverordnung)

vom 6. Dezember 2018

Stadtratsbeschluss:                                         27.11.2018

Bekanntmachung:                                              20.12.2018 (MüABl. S. 513)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von § 98 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 02.12.2008 (GVBl. S. 912, 982, BayRS 86-8-A/G), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.08.2018 (GVBl. S. 680), sowie aufgrund von § 3 Abs. 2 und § 29 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Art. 1 des Gesetzes vom 27.12.2003, BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2018 (BGBl. I S. 1117), folgende Verordnung:

§ 1  

Der regionale Regelsatz wird für den Zeitraum ab 1. Januar 2019 für das Dritte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf die nachfolgend genannten Beträge festgesetzt:

1.      Regelbedarfsstufe 1
für erwachsene alleinstehende/alleinerziehende Personen:            mtl. 445,00 Euro

2.      Regelbedarfsstufe 2
für Ehegatten, Lebenspartner oder
eheähnliche/lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften:          mtl. 401,00 Euro

3.      Regelbedarfsstufe 3
für erwachsene Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt
in einer stationären Einrichtung erhalten:                                      mtl. 355,00 Euro           

4.      Regelbedarfsstufe 4
für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres:                                                                  mtl. 337,00 Euro

5.      Regelbedarfsstufe 5
für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres:                                                                  mtl. 314,00 Euro

6.      Regelbedarfsstufe 6
für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres:             mtl. 255,00 Euro.

§ 2  

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Festsetzung der regionalen Regelsätze, nach denen die Hilfe zum Lebensunterhalt bemessen wird (Regelsatzfestsetzungs­verordnung) vom 08.12.2017 (MüABl. S. 548) außer Kraft.