Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Monacensia-Literaturarchivs der Stadtbibliothek der Landeshauptstadt München (Monacensia-Gebührensatzung)
vom 13. August 2002
Stadtratsbeschluss: 24.07.2002
Bekanntmachung: 30.08.2002 (MüABl. S. 498)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabegesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2001 (GVBI. S.140), folgende Satzung:
§ 1
Für die Benutzung des Monacensia-Literaturarchivs erhebt die Landeshauptstadt München Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
§ 2 Gebührenkatalog
(1) Folgende Gebühren werden erhoben:
1.
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Für Vorlage oder Versendung von Archivgut, Erteilung
mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, Erstellen von Gutachten oder
sonstigen Tätigkeiten |
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2.
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für die Wiedergabe von Archivgut mittels Schneidetisch oder Tonwiedergabegerät einmalig, |
15,30 Euro |
3.
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für die Benutzung eines Lesegerätes, Videogeräts, Terminals oder Reader-Printers einmalig. |
5,10 Euro |
(2) Bei Bemessung von Gebühren und Zeitaufwand wird jede angefangene Halbstunde mit dem vollen Halbstundenpreis berechnet.
(3) Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 werden nicht erhoben bei Benutzung des Monacensia-Literaturarchivs
1. für nachweislich wissenschaftliche heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke;
2. in Amts- und Rechtshilfesachen durch öffentliche Körperschaften und andere der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung von der Gebührenpflicht Gegenseitigkeit besteht;
3. für einfache Beratung und Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Archivgut.
(4) Wiedergabegebühren
1. Für die Wiedergabe von fotografischen Aufnahmen, amtlichen Schriftstücken, Plänen und Plakaten sind zu entrichten:
1.1 bei Publikationen von Büchern und Broschüren für einmalige Veröffentlichungen bei Auflagenhöhe
bis |
1.000 Ex. |
5,10 Euro s/w |
10,20 Euro farbig |
bis |
5.000 Ex. |
10,20 Euro s/w |
20,50 Euro farbig |
bis |
10.000 Ex. |
20,50 Euro s/w |
40,90 Euro farbig |
bis |
50.000 Ex. |
30,70 Euro s/w |
61,40 Euro farbig |
über |
50.000 Ex. |
51,10 Euro s/w |
102,30 Euro farbig |
1.2 bei Zeitungs- / Zeitschriftenpublikationen für einmalige Veröffentlichung bei Auflagenhöhe
bis |
5.000 Ex. |
20,50 Euro s/w |
40,90 Euro farbig |
bis |
50.000 Ex. |
51,10 Euro s/w |
102,30 Euro farbig |
bis |
100.000 Ex. |
76,70 Euro s/w |
153,40 Euro farbig |
bis |
250.000 Ex. |
102,30 Euro s/w |
204,50 Euro farbig |
bis |
500.000 Ex. |
153,40 Euro s/w |
306,80 Euro farbig |
über |
500.000 Ex. |
255,70 Euro s/w |
511,30 Euro farbig |
1.3 bei VHS und elektronischen Medien (maximale Auflösung von 80 dpi bzw. 200 x 300 Pixel) für einmalige Veröffentlichung bei Auflagenhöhe
bis |
1.000 Ex. |
10,20 Euro s/w |
20,50 Euro farbig |
bis |
5.000 Ex. |
20,50 Euro s/w |
40,90 Euro farbig |
bis |
500.000 Ex. |
61,40 Euro s/w |
102,30 Euro farbig |
bis |
500.000 Ex. |
102,30 Euro s/w |
204,30 Euro farbig |
1.4 für Ausstellungen
lokalhistorisch |
5,10 Euro s/w |
10,20 Euro farbig |
andere |
25,60 Euro s/w |
51,10 Euro farbig |
1.5 für die Herstellung von Plakaten, Postern und Werbeanzeigen
102,30 Euro s/w |
204,50 Euro farbig |
(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)
1.6 für Buchumschläge und Covers
51,10 Euro s/w |
153,40 Euro farbig |
(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)
1.7 für Postkarten
(je Aufnahme) |
12,80 Euro s/w |
38,30 Euro farbig |
(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)
(5) Fotoherstellungsgebühren
Es sind zu errichten für
1. Herstellung
von Negativen
schwarz/weiß
Format 24x36 mm (Kleinbild) |
6,10 Euro |
Format 6x6 cm / 6x7 cm |
10,20 Euro |
Format 9x12 cm |
25,60 Euro |
2. Herstellung von Abzügen und
Vergrößerungen
schwarz/weiß hochglänzend
Format 13x18 cm |
7,15 Euro |
Format 18x24 cm |
9,70 Euro |
Format 24x30 cm |
14,30 Euro |
Format 30x40 |
21,50 Euro |
3. Herstellung von Diapositiven farbig, ungerahmt
Format 24x36 mm |
9,20 Euro |
Format 6x6 cm / 6x7 cm |
25,60 Euro |
Format 9x12 cm |
51,10 Euro |
4. Herstellung
von Mikrofilmserienaufnahmen pro Aufnahe 0,50 Euro
(mindestens 50 Aufnahmen)
5. Xerokopien
DINA4 |
0,50 Euro |
DINA3 |
1,00 Euro |
Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1 werden zusätzlich nicht erhoben.
6. Filmkopien
Bei der Herstellung von Film- und Videokopien durch Fremdfirmen werden die Preise der beauftragten Firmen zzgl. anfallender Ausgaben berechnet.
(6) Für den Portoaufwand, evtl. Versicherung sowie eine besonders aufwändige Verpackung von zu versendenden Archivgut werden Gebühren der tatsächlich anfallenden Kosten erhoben.
§ 3
(1) Die Mindestgebühr je Gebührenbescheid beträgt 5,10 Euro (ohne Porto und Verpackung), außer bei Barzahlung.
(2) In besonderen Fällen (z.B. notwendige Restaurierung, intensive kommerzielle Nutzung) können die Gebühren nach § 2 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 dieser Satzung bis zum Zehnfachen des angegebenen Satzes erhöht werden. Bestehende Urheberrechte Dritter werden durch die Bezahlung der Gebühr gemäß § 2 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 nicht abgelöst.
(3) Gebührenfrei ist die Wiedergabe von Sammlungsgegenständen (Foto, Druck, Postkarte etc.) bei sammlungsbezogener Berichterstattung im Interesse des Monacensia-Literaturarchivs.
§ 4
(1) Die Gebühren entstehen mit Beginn der Benützung bzw. Erteilung der Wiedergabeerlaubnis. Sie werden mit der Entstehung fällig.
(2) Gebühren und Auslagen sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung bei der Geldeinhebestelle des Monacensia-Literaturarchivs einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto des Kassen- und Steueramtes München zu überweisen.
§ 5
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung von Archivgütern des Monacensia-Literaturarchivs folgenden Copyrightvermerk anzubringen:
Copyright by Landeshauptstadt
München
Münchner Stadtbibliothek
Monacensia. Literaturarchiv und Bibliothek
Maria-Theresia-Straße 23
D-81675 München
Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Genehmigung der Monacensia. Literaturarchiv und Bibliothek und unter
Quellenangabe „Monacensia-Literaturarchiv München“.
(2) Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen ohne die vorherige Zustimmung des Monacensia-Literaturarchivs erhöht sich die fällige Gebühr zur Abgeltung des entstandenen Verwaltungsaufwandes um 50 %, höchstens jedoch bis 500,-- Euro.
§ 6
Hinsichtlich der Stundung, Niederschlagung und des Erlasses von Gebühren finden gemäß Art. 13 Abs. 1 KAG die einschlägigen Bestimmungen der Abgabeordnung (AO) sowie der Einziehungsordnung der Landeshauptstadt München Anwendung.
§ 7
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.