Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Monacensia-Literaturarchivs der Stadtbibliothek der Landeshauptstadt München (Monacensia-Gebührensatzung)

vom 13. August 2002

Stadtratsbeschluss:                         24.07.2002

Bekanntmachung:                            30.08.2002 (MüABl. S. 498)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabegesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2001 (GVBI. S.140), folgende Satzung:

§ 1  

Für die Benutzung des Monacensia-Literaturarchivs erhebt die Landeshauptstadt München Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 2 Gebührenkatalog

(1) Folgende Gebühren werden erhoben:

1.    

Für Vorlage oder Versendung von Archivgut, Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, Erstellen von Gutachten oder sonstigen Tätigkeiten
bei Beanspruchung einer Fachkraft
des höheren Dienstes
des gehobenen Dienstes
des mittleren Dienstes
des einfachen Dienstes
je Halbstunde Zeitaufwand,




28,40 Euro
21,20 Euro
17,60 Euro
15,10 Euro

 

2.          

für die Wiedergabe von Archivgut mittels Schneidetisch oder Tonwiedergabegerät einmalig,

15,30 Euro

3.          

für die Benutzung eines Lesegerätes, Videogeräts, Terminals oder Reader-Printers einmalig.

  5,10 Euro

(2) Bei Bemessung von Gebühren und Zeitaufwand wird jede angefangene Halbstunde mit dem vollen Halbstundenpreis berechnet.

(3) Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 werden nicht erhoben bei Benutzung des Monacensia-Literaturarchivs

1.         für nachweislich wissenschaftliche heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke;

2.         in Amts- und Rechtshilfesachen durch öffentliche Körperschaften und andere der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung von der Gebührenpflicht Gegenseitigkeit besteht;

3.         für einfache Beratung und Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Archivgut.


(4) Wiedergabegebühren

1.         Für die Wiedergabe von fotografischen Aufnahmen, amtlichen Schriftstücken, Plänen und Plakaten sind zu entrichten:

1.1   bei Publikationen von Büchern und Broschüren für einmalige Veröffentlichungen bei Auflagenhöhe

bis

1.000 Ex.

5,10 Euro s/w

10,20 Euro farbig

bis

5.000 Ex.

10,20 Euro s/w

20,50 Euro farbig

bis

10.000 Ex.

20,50 Euro s/w

40,90 Euro farbig

bis

50.000 Ex.

30,70 Euro s/w

61,40 Euro farbig

über

50.000 Ex.

51,10 Euro s/w

102,30 Euro farbig

1.2   bei Zeitungs- / Zeitschriftenpublikationen für einmalige Veröffentlichung bei Auflagenhöhe

bis

5.000 Ex.

20,50 Euro s/w

40,90 Euro farbig

bis

50.000 Ex.

51,10 Euro s/w

102,30 Euro farbig

bis

100.000 Ex.

76,70 Euro s/w

153,40 Euro farbig

bis

250.000 Ex.

102,30 Euro s/w

204,50 Euro farbig

bis

500.000 Ex.

153,40 Euro s/w

306,80 Euro farbig

über

500.000 Ex.

255,70 Euro s/w

511,30 Euro farbig

1.3   bei VHS und elektronischen Medien (maximale Auflösung von 80 dpi bzw. 200 x 300 Pixel) für einmalige Veröffentlichung bei Auflagenhöhe

bis

1.000 Ex.

10,20 Euro s/w

20,50 Euro farbig

bis

5.000 Ex.

20,50 Euro s/w

40,90 Euro farbig

bis

500.000 Ex.

61,40 Euro s/w

102,30 Euro farbig

bis

500.000 Ex.

102,30 Euro s/w

204,30 Euro farbig

1.4   für Ausstellungen

 lokalhistorisch

5,10 Euro s/w

10,20 Euro farbig

 andere

25,60 Euro s/w

51,10 Euro farbig

1.5   für die Herstellung von Plakaten, Postern und Werbeanzeigen

102,30 Euro s/w

204,50 Euro farbig

(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)

1.6   für Buchumschläge und Covers

51,10 Euro s/w

153,40 Euro farbig

(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)

1.7   für Postkarten

 (je Aufnahme)

12,80 Euro s/w

38,30 Euro farbig

(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)

(5) Fotoherstellungsgebühren
Es sind zu errichten für

1.      Herstellung von Negativen
schwarz/weiß

Format 24x36 mm (Kleinbild)

6,10 Euro

Format 6x6 cm / 6x7 cm

10,20 Euro

Format 9x12 cm

25,60 Euro

2.    Herstellung von Abzügen und Vergrößerungen
schwarz/weiß hochglänzend

Format 13x18 cm

7,15 Euro

Format 18x24 cm

9,70 Euro

Format 24x30 cm

14,30 Euro

Format 30x40

21,50 Euro

3.    Herstellung von Diapositiven farbig, ungerahmt

Format 24x36 mm

9,20 Euro

Format 6x6 cm / 6x7 cm

25,60 Euro

Format 9x12 cm

51,10 Euro

4.    Herstellung von Mikrofilmserienaufnahmen pro Aufnahe                                               0,50 Euro
(mindestens 50 Aufnahmen)

5.    Xerokopien

DINA4

0,50 Euro

DINA3

1,00 Euro

Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1 werden zusätzlich nicht erhoben.

6.    Filmkopien

Bei der Herstellung von Film- und Videokopien durch Fremdfirmen werden die Preise der beauftragten Firmen zzgl. anfallender Ausgaben berechnet.

(6) Für den Portoaufwand, evtl. Versicherung sowie eine besonders aufwändige Verpackung von zu versendenden Archivgut werden Gebühren der tatsächlich anfallenden Kosten erhoben.

§ 3  

(1) Die Mindestgebühr je Gebührenbescheid beträgt 5,10 Euro (ohne Porto und Verpackung), außer bei Barzahlung.

(2) In besonderen Fällen (z.B. notwendige Restaurierung, intensive kommerzielle Nutzung) können die Gebühren nach § 2 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 dieser Satzung bis zum Zehnfachen des angegebenen Satzes erhöht werden. Bestehende Urheberrechte Dritter werden durch die Bezahlung der Gebühr gemäß § 2 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 nicht abgelöst.

(3) Gebührenfrei ist die Wiedergabe von Sammlungsgegenständen (Foto, Druck, Postkarte etc.) bei sammlungsbezogener Berichterstattung im Interesse des Monacensia-Literaturarchivs.

§ 4  

(1) Die Gebühren entstehen mit Beginn der Benützung bzw. Erteilung der Wiedergabeerlaubnis. Sie werden mit der Entstehung fällig.

(2) Gebühren und Auslagen sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung bei der Geldeinhebestelle des Monacensia-Literaturarchivs einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto des Kassen- und Steueramtes München zu überweisen.

§ 5  

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung von Archivgütern des Monacensia-Literaturarchivs folgenden Copyrightvermerk anzubringen:


Copyright by Landeshauptstadt München
Münchner Stadtbibliothek
Monacensia. Literaturarchiv und Bibliothek
Maria-Theresia-Straße 23
D-81675 München
Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Genehmigung der Monacensia. Literaturarchiv und Bibliothek und unter Quellenangabe „Monacensia-Literaturarchiv München“.

(2) Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen ohne die vorherige Zustimmung des Monacensia-Literaturarchivs erhöht sich die fällige Gebühr zur Abgeltung des entstandenen Verwaltungsaufwandes um 50 %, höchstens jedoch bis 500,-- Euro.

§ 6  

Hinsichtlich der Stundung, Niederschlagung und des Erlasses von Gebühren finden gemäß Art. 13 Abs. 1 KAG die einschlägigen Bestimmungen der Abgabeordnung (AO) sowie der Einziehungsordnung der Landeshauptstadt München Anwendung.

§ 7  

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.