Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik und die Errichtung der Städtischen Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration
vom 4. Dezember 2020
Stadtratsbeschluss: 19.11.2020
Bekanntmachung: 21.12.2020 (MüABl. S. 737)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der Art. 23
und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S.
796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350), in Verbindung mit Art.
27 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl.
S. 386), folgende Satzung:
§ 1 Errichtung der Schule
(1) Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 werden durch
Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik zwei Berufsschulen
im Feld Informationstechnik gebildet.
(2) Die bisherige Berufsschule trägt weiterhin den Namen
Städtische Berufsschule für Informationstechnik und wird für Auszubildende der
Ausbildungsrichtung Informationstechnik fortgeführt.
(3) Als neue Berufsschule wird die Städtische Berufsschule
für Fachinformatik Systemintegration errichtet
und für Auszubildende der Ausbildungsrichtung Fachinformatik Systemintegration
geführt.
(4) Beide Berufsschulen sind am Standort Riesstraße 34, 80992 München untergebracht.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.