Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik und die Errichtung der Städtischen Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration

vom 4. Dezember 2020

Stadtratsbeschluss:                         19.11.2020

Bekanntmachung:                            21.12.2020 (MüABl. S. 737)

 

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350), in Verbindung mit Art. 27 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl. S. 386), folgende Satzung:

§ 1 Errichtung der Schule

(1) Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 werden durch Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik zwei Berufsschulen im Feld Informationstechnik gebildet.

(2) Die bisherige Berufsschule trägt weiterhin den Namen Städtische Berufsschule für Informationstechnik und wird für Auszubildende der Ausbildungsrichtung Informationstechnik fortgeführt.

(3) Als neue Berufsschule wird die Städtische Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration errichtet und für Auszubildende der Ausbildungsrichtung Fachinformatik Systemintegration geführt.

(4) Beide Berufsschulen sind am Standort Riesstraße 34, 80992 München untergebracht.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.